Mercedes-Benz Bank AG durch Landgericht Stuttgart wegen fehlerhafter Vertragsangaben (Widerrufsjoker) verurteilt, Fachanwalt informiert kostenfrei

Kreditrecht
25.09.2018233 Mal gelesen
Mercedes-Benz Bank Widerruf Autokredit

Nach übereinstimmenden Presseberichten hat das Landgericht Stuttgart in einer aktuellen Entscheidung - Urteil vom 21.08.2018 - 25 O 73/18 - erstmalig die Mercedes-Benz Bank AG wegen fehlerhafter Vertragsangaben / Widerrufsbelehrungsfehler zur Rückabwicklung eines Autokredites verurteilt. 

Es handelt sich bei dem Wagen um einen  Mercedes-Benz 220 CDI BlueEFFICIENCY.

Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei dem Kredit- und Autokaufvertrag um einen sogenannten verbundenen Vertrag handelt, konnte der Fahrer eines wertverminderten Diesel-Fahrzeuges die Rückabwicklung über diesen Weg erreichen.

Das Gericht kam nämlich zu dem Schluss, dass die Widerrufsfrist von 14 Tagen aufgrund mangelhafter Vertragsangaben nicht begonnen hatte zu laufen.

Durch den Widerruf des Kreditvertrages erreicht der Kläger somit eine fast vollständige Rückabwicklung.

Nach Auffassung von Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser hat dieses Urteil Signalwirkung über den Einzelfall.

Eine Vielzahl von Darlehensnehmern die Dieselautos erworben haben, können von diesem Urteil profitieren und vor allem am Heimatgericht von Mercedes-Benz, also hier in Stuttgart, die Rückabwicklung erreichen.

Es besteht daher eine weitere relativ komfortable Möglichkeit sich von einem manipulierten Dieselfahrzeug verlustfrei zu trennen.

Insoweit besteht hier immer noch das sog. "ewige Widerrufsrecht" in Gestalt des "Widerrufsjokers".

War der Kauf ihres Dieselautos also kreditfinanziert, kann in Verbindung mit einem Widerruf des Autokredits ggfls. der gesamte Kauf rückgängig gemacht werden.

Das besondere hieran ist, dass sowohl der Kreditvertrag als auch der Pkw-Kaufvertrag vom Widerruf erfasst sein können.

Nach Prüfung von zahlreichen Kreditverträgen durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser konnte dieser feststellen, dass die allermeisten Pkw-Kreditverträge fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten, die auch heute noch dazu führen, dass man gegenüber der finanzierenden Bank widerrufen kann.

Folgen des Kreditwiderrufs:

Ein wirksamer Kreditwiderruf führt zu einer Rückabwicklung der Verträge. Der Verbraucher erhält seine Anzahlung sowie die bereits geleistete Tilgung zurück. Im Gegenzug muss er den Pkw an die kreditgebende Bank herausgeben. Darüber hinaus bestehen zudem wechselseitige Ansprüche auf Nutzungsersatz.

Besonders profitabel kann der Widerruf von Autokrediten sein, die ab dem 13.06.2014 geschlossen wurden.

Insoweit gilt, dass die Bank keinen Ausgleich für den Wertverlust des Fahrzeugs verlangen kann. Der Kunde hat lediglich die Kreditzinsen zu bezahlen. Die Anzahlung sowie die bereits erbrachten Tilgungsanteile erhält er gegen Rückgabe des Fahrzeugs zurück. Im Ergebnis fährt der Verbraucher daher bis zum Widerruf nahezu kostenlos, kann sich von seinem gebrauchten Fahrzeug trennen und ein neues Auto kaufen oder finanzieren.

Betroffene sollten jetzt keine Zeit verlieren und sich anwaltlich beraten lassen, wie im Einzelfall am besten vorzugehen ist.

Eser Rechtsanwälte bieten für interessierte Anleger bundesweit eine erste kostenfreie Beratung an. Auf Wunsch kann auch die Deckungsanfrage bei einer Rechtsschutzversicherungsgesellschaft eingereicht werden.

Es empfiehlt sich, die Kontaktaufnahmemöglichkeiten auf der Homepage der Kanzlei zu verwenden.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltvereins. Darüber hinaus lehrte er im Fachbereich Finanzdienstleistungen als Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart (DHBW). In Berlin (Friedrichstraße) ist eine Zweigstelle der Anwaltskanzlei vorhanden.