Abgasaffäre Diesel Auto auf Kredit gekauft? Widerruf kann helfen!

VW
17.12.201745 Mal gelesen
Der Widerruf von Autokrediten ist oft heute noch möglich und birgt für Geschädigte der Dieselaffäre enorme Vorteile. Werdermann | von Rüden berät!

Widerruf von Autokredit häufig noch heute möglich

Viele der heutzutage getätigten Autokäufe werden mithilfe eines Kredits finanziert, man spricht auch von Autokrediten. Geldgeber für solche Darlehen sind bei den großen Konzernen die hauseigenen Kreditinstitute, beispielsweise Volkswagen Financial Services, die Mercedes-Benz-Bank oder die Renault Bank. Bei Autokrediten, die nach Juni 2010 aufgenommen wurden, könnten die entsprechenden Kunden nun einen entscheidenden Rechtsvorteil haben: Den sogenannten "ewigen" Widerruf. Damit ist gemeint, dass der Widerruf eben jener Verträge noch heute möglich ist, obwohl die Widerrufsfrist eigentlich nur 14 Tage beträgt. Zurückzuführen ist das auf Fehler der Autobanken.

"Ewiger" Widerruf von Autokredit - darum geht's:

Wer zu privaten Zwecken (als Verbraucher, §13 BGB) einen Autokredit aufnimmt, hat grundsätzlich ein Widerrufsrecht. Dieses kann normalerweise nur 14 Tage lang ausgeübt werden. Über das Widerrufsrecht, die Voraussetzungen, Fristen und Folgen muss der Kunde umfänglich und verständlich informiert werden. Dazu dient eine sogenannte Widerrufsbelehrung. Das Gesetz stellt an solch eine Belehrung gewisse Anforderungen hinsichtlich Form, Inhalt und Verständlichkeit. Wird eine Belehrung diesen Anforderungen nicht gerecht, etwa, weil sie fehler-, lücken- oder mangelhaft ist, hat das vor allem eine Folge: Die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt nicht zu laufen, der Widerruf ist dann quasi "ewig" möglich.

Und genau das könnte bei tausenden Autokrediten der Fall sein - nach Juni 2010 nutzten viele der Banken fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Die betroffenen Kunden können dann in der Regel noch heute widerrufen.

Widerruf von Autokredit - was bringt das?

Doch wieso sollte man einen alten Kredit widerrufen? Die Vorteile ergeben sich, wenn man auf die Rechtsfolge des Widerrufs blickt. Der Widerruf (egal, wann er erfolgt) des Autokredits führt zur Rückabwicklung des gesamten Geschäfts. Das heißt: Der Kunde gibt das Auto an die Bank heraus. Im Gegenzug erhält er alle gezahlten Darlehensraten, ggf. abzüglich Nutzungsersatz.

Dieses Vorgehen hat zwei essentielle Vorteile: Erstens besteht die Möglichkeit, das Fahrzeug zurückzugeben. Gerade bei manipulierten Dieselaffäre Autos ist das keine Selbstverständlichkeit, Volkswagen verweigert bis heute ein pauschales Rückgaberecht. Zweitens erhält man für ein gebrauchtes Fahrzeug einen Großteil des Kaufpreises wieder. Es wird kaum bessere Möglichkeiten geben, einen Gebrauchtwagen zu Geld zu machen.

Am besten stehen jedoch Verbraucher da, die ihren Autokredit nach Juni 2014 aufgenommen haben und heute noch widerrufen können: In diesen Fällen darf die Autobank gar keinen Nutzungsersatz mehr verlangen, diese Möglichkeit wurde durch eine Gesetzesänderung abgeschafft. Das heißt, dass man durch den Widerruf den vollen Kaufpreis zurückerhält und sein gebrauchtes Fahrzeug an die Bank herausgibt. Man ist das Auto quasi kostenlos gefahren.

Was ist zu tun? Kostenlose Erstberatung bei Werdermann | von Rüden!

Durch den "ewigen" Widerruf kann viel Geld gespart werden. Zudem können Geschädigte der Dieselaffäre ihren Wagen "loswerden". Jeder, der nach Juni 2010 einen Autokredit aufgenommen hat, könnte betroffen sein. Wir von Werdermann | von Rüden bieten all diesen Autokäufern eine kostenlose Erstberatung an. Unsere Anwälte überprüfen Ihre Vertragsunterlagen auf ein etwaiges "ewiges" Widerrufsrecht und ermitteln Ihre zu erwartenden rechtlichen und finanziellen Vorteile! Weitere Informationen unter https://wvr-law.de/, gerne stehen wir Ihnen via E-Mail (info@wvr-law.de) oder Telefon (030 - 200590 7711) zur Verfügung!