BAG entscheidet heute zum Zeitpunkt der Massenentlassungsanzeige

Kreditrecht
23.03.20061731 Mal gelesen

Gespannt kann heute nach Erfurt geschaut werden. Der 2. Senat des Bundesarbeitsgerichtes wird sich heute mit der Frage des Zeitpunktes der Massenentlassungsanzeige gemäß den §§ 17, 18 KSchG im Hinblick auf die Richtlinie des EuGH vom 27.01.2005 beschäftigen (vgl. Fachartikel des Verfassers). Diese für das nationale Recht richtungsweisende Entscheidung wird vielen Verfahren, die sich derzeit gestützt auf diesen Gesichtspunkt in den Tatsacheninstanzen befinden, den Wind aus den Segeln nehmen oder den klagenden Arbeitnehmer hoffen lassen.

 

Die bisherige Rechtsprechung des BAG und der Landesarbeitsgerichte lassen aber eher einen nachlassenden Wind erwarten.

 

O. Stemmer