Die nächste Kündigungswelle droht – Es geht um Ihr Geld

Kredit und Bankgeschäfte
06.09.2016170 Mal gelesen
Der Streit um hochverzinste Bausparverträge tobt weiter. Seit 2015 haben die Bausparkassen etwa eine viertelmillion Verträge gekündigt. Ein Ende ist nicht in Sicht. So werden in diesem Jahr voraussichtlich weitere 60.000 Bausparverträge gekündigt. Auch die größte private deutsche Bausparkasse, die Schwäbisch Hall, wird versuchen, weitere Altverträge aufzulösen. Der Grund dafür sind die relativ hohen Guthabenzinsen für Bausparer, die den Bausparkassen in der anhaltenden Niedrigzinspolitik teuer zu stehen kommen.

Der Streit um hochverzinste Bausparverträge tobt weiter. Seit 2015 haben die Bausparkassen etwa eine viertelmillion Verträge gekündigt. Ein Ende ist nicht in Sicht. So werden in diesem Jahr voraussichtlich weitere 60.000 Bausparverträge gekündigt. Auch die größte private deutsche Bausparkasse, die Schwäbisch Hall, wird versuchen, weitere Altverträge aufzulösen. Der Grund dafür sind die relativ hohen Guthabenzinsen für Bausparer, die den Bausparkassen in der anhaltenden Niedrigzinspolitik teuer zu stehen kommen.

Die rechtliche Lage ist noch nicht eindeutig geklärt. Es gibt Entscheidungen pro Bausparkassen, aber zunehmend auch Urteile, die die Position der Bausparer stärken. Für die Bausparkassen stehen die Urteile der OLG Köln, Koblenz, Hamm und Frankfurt. Auf die Seite der Bausparer stellten sich bislang die Richter in Stuttgart und Bamberg. Ob die Kündigungen gut verzinster Bausparverträge rechtens sind, wird letztlich der Bundesgerichtshof entscheiden müssen. Klar ist jedoch, dass die betroffenen Bausparer immer mehr Rückendeckung von den Gerichten bekommen und sich von der uneinheitlichen Rechtsprechung von einem Widerspruch zur Kündigung nicht abhalten lassen sollten. Dies gilt auch für Bausparkunden, die bereits vom Ombudsmann des Bundesverbands Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) einen negativen Gütevorschlag erhielten. Denn einige Schlichter schlagen sich zu einseitig auf die Seite der Bausparkassen. An dieser Stelle muss für die Bausparer nicht Schluss sein. Auch in diesen Fällen kann es lohnenswert sein, die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Vorgehens durch HAHN Rechtsanwälte beurteilen zu lassen.

Wer einen lukrativen Bausparvertrag hat, sollte keine von der Bausparkasse vorbereiteten Formulare unterzeichnen, in denen um Auszahlung des Guthabens gebeten wird. Auch ein etwaiges Angebot einer Treueprämie für den Fall der Abrechnung des Sparguthabens sollte fast ausnahmslos abgelehnt werden. In Anbetracht der Tatsache, dass die Gerichte die Kündigungen alter Bausparverträge unterschiedlich bewerten und eine höchstrichterliche Rechtsprechung zu den divergierenden Rechtsansichten noch aussteht, sollten die Betroffenen sich anwaltlich beraten lassen und die Kündigungen nicht einfach akzeptieren. Es lohnt sich eine kostenlose Bewertung Ihrer rechtlichen Situation durchführen zu lassen. Ihr Ansprechpartner bei HAHN Rechtsanwälte ist Rechtsanwalt Dr. Oliver Rosowski.