TSI Consulting: Verantwortlicher zu 13 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt

Kredit und Bankgeschäfte
15.01.2009821 Mal gelesen

Wie jetzt bekannt wurde, hat das Landgericht Darmstadt den Verantwortlichen der TSI Consulting wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten verurteilt. Ursprünglich hatte das Gericht sogar erwogen, Sicherheitsverwahrung für den Angeklagten auszusprechen, diese Möglichkeit aber schließlich wieder verworfen.

 
Vorgeworfen wurde dem namentlich bekannten Gründer der Firma TSI Consulting, einen Schaden in Höhe von 20 Millionen Euro verursacht zu haben, indem er Anlegern bei einer Einzahlung von ? 100.000,00 im Gegenzug eine Rendite von ? 1.300.000,00 versprochen hatte. Mit dem investierten Kapital sollten angeblich wesentlich höhere Darlehen bei Banken akquiriert werden, mit denen zum einen die Darlehen abbezahlt werden könnten und zusätzlich ein hoher Gewinn erzielt werden sollte. Die Anleger täuschte er mit Schreiben einer Rechtsanwaltskanzlei, nach denen eine Kooperation mit Großbanken über ein Volumen von ? 600.000.000,00 bestünde.
 

?Geschädigte Anleger sollten zivilrechtliche Schadensersatzansprüche prüfen lassen.?, so Rechtsanwalt Christian Luber, M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin. ?In Betracht kommen hier insbesondere Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Anlageberatung gegen den Verantwortlichen der Firma TSI Consulting, aber auch gegen Vermittler. Dies gilt vornehmlich dann, wenn die Anlageberater die Kapitalanlage