Wie jetzt bekannt wurde, hat das Landgericht Darmstadt den Verantwortlichen der TSI Consulting wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten verurteilt. Ursprünglich hatte das Gericht sogar erwogen, Sicherheitsverwahrung für den Angeklagten auszusprechen, diese Möglichkeit aber schließlich wieder verworfen.
?Geschädigte Anleger sollten zivilrechtliche Schadensersatzansprüche prüfen lassen.?, so Rechtsanwalt Christian Luber, M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin. ?In Betracht kommen hier insbesondere Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Anlageberatung gegen den Verantwortlichen der Firma TSI Consulting, aber auch gegen Vermittler. Dies gilt vornehmlich dann, wenn die Anlageberater die Kapitalanlage