Viele Verbraucherdarlehensaverträge sind auch noch heute "ewig" widerrufbar!

Viele Verbraucherdarlehensaverträge sind auch noch heute "ewig" widerrufbar!
18.07.2016174 Mal gelesen
Viele Verbraucher können auch noch heute Ihre vor Jahren abgeschlossenen Kreditverträge widerrufen! Nehmen Sie noch heute die professionelle Beratung unserer Kanzlei Werdemann I von Rüden in Anspruch, die bereits auf langjährige Erfahrungswerte zurückgreifen kann!

Bestimmte Verbraucherdarlehensverträge noch heute "ewig" widerrufbar

 Trotz der Anfang des Jahres verabschiedeten Gesetzesänderung haben nach Schätzungen von Experten viele Verbraucher noch die Möglichkeit, von dem "ewigen" Widerruf Gebrauch zu machen. Das "ewige" Widerrufsrecht entsteht immer dann, wenn die Bank gegenüber dem Verbraucher im Rahmen des Zustandekommens eines Verbraucherdarlehensvertrages fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. In diesem Fall beginnt die normalerweise geltende 14-tägige Widerrufsfrist nicht an zu laufen. Anfang des Jahres wurde dieses Phänomen durch das Inkrafttreten einer Gesetzesänderung - zu Lasten der Verbraucher - teilweise abgeschafft. Danach sind Kreditverträge, die zwischen 2002 und 2010 zustande gekommen sind, und deren Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, seit dem 21.06.2016 nicht mehr widerrufbar. Anders sieht es jedoch bei Verträgen, die zwischen dem 11. Juni 2010 und Mitte März 2016 abgeschlossen worden sind aus, da diese nicht von der Gesetzesänderung erfasst wurden. Diese Kreditverträge unterfallen demnach noch nicht der neuerdings geltenden absoluten Widerrufsfrist von einem Jahr und 14 Tagen, sondern sind weiterhin "ewig" widerrufbar.

Verbraucher könnten durch Widerruf unverhofft viel Geld sparen

Verbraucher könnten durch den Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages sehr viel Geld sparen. Durch die Ausübung des Widerrufes können Verbraucher von der wirtschaftlich sinnvollen Umschuldung Gebrauch machen. Dabei haben manche Verbraucher schon Summen in bis zum fünfstelligen Bereich gespart. Dies liegt daran, dass die Verbraucher im Falle eines Widerrufes nicht die bei der Kündigung fällige Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen, die eine Umschuldung für den Verbraucher regelmäßig wirtschaftlich sinnlos machen würde. Zudem befinden sich die Zinsen momentan auf einem historischen Tiefpunkt, was zu massiven Ersparnissen führt. Der neu abgeschlossene Kreditvertrag wird zu grundsätzlich zu tagesaktuellen Konditionen abgeschlossen, weswegen die niedrigen Zinssätze Anwendung finden.

Vielen Kreditinstituten wird ein Verstoß gegen das Deutlichkeitsgebot vorgeworfen

Nach § 355 Abs. 2 BGB a.F. sind die Kreditinstitute - aufgrund des sich daraus ergebenen Deutlichkeitsgebotes - dazu verpflichtet, den Verbraucher eindeutig, präzise und vor allem vollständig über das ihm zustehenden Widerrufsrecht zu informieren. Unter anderem haben die Kreditinstitute den Darlehensnehmer nur einseitig über die Fristen der Erstattung belehrt. Die Banken haben in vielen Fällen nicht angegeben, dass auch diese einer Rückzahlungsfrist von 30 Tagen unterworfen sind. Die Erstattungsfrist der Kreditinstitute beginnt dabei regelmäßig beim Zugang der Widerrufsbelehrung an. Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung ist es ein wesentliches Interesse des Verbrauchers, ohne, das er noch weitergehende eigene Nachforschungen anstellen muss, darüber informiert zu werden, innerhalb welcher Frist der Unternehmer die Erstattung etwaiger Zahlungen an den Verbraucher vorzunehmen hat. Nur durch das Vorliegen dieser Information kann der Verbraucher seine finanzielle Lage im Falle eines Widerrufes eindeutig einschätzen.

Die folgenden Kreditinstitute haben diesen oder ähnliche Fehler schon gemacht:

- AXA

- Bausparkasse Mainz

- Commerzbank

- Raiffeisenbank

- BW Bank ( Baden-Württembergische Bank)

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Die auf diesem Gebiet spezialisierten Anwälte unserer Kanzlei Werdermann | von Rüden bieten professionelle Beratung und vor allem eine kostenlose Erstprüfung der Vertragsunterlagen sämtlicher Kreditinstitute bundesweit auf ihre Widerrufbarkeit. Durch die bundesweite Übernahme entsprechender Mandate hat sich die Kanzlei Werdermann | von Rüden in den letzten Jahren bundesweit einen exzellenten Ruf unter anderem auf diesem Gebiet erarbeitet. Weitere Informationen dazu, vor allem zur kostenlosen Erstprüfung, finden Sie unter folgendem Link: https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung

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  4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.
  5. Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert, bis Sie aus dem Vertrag herauskommen.

Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet!