"Widerrufsjoker" bald nicht mehr einsetzbar!

"Widerrufsjoker" bald nicht mehr einsetzbar!
17.06.2016282 Mal gelesen
Kunden der ING DiBa können den "Widerrufsjoker" nur noch wenige Tage einsetzen! Um noch rechtzeitig ihr gewünschtes Ziel zu erreichen, kontaktieren Sie noch heute die Experten der Kanzlei Werdermann I von Rüden!

ING DiBa muss sich noch auf zahlreiche Widerrufe einstellen

 

Die ING DiBa muss sich in den kommenden Tagen noch auf zahlreiche Widerrufe von Immobiliendarlehensverträgen durch falsch belehrte Verbraucher gefasst machen.

Hintergrund dessen ist, dass das sog. "ewige" Widerrufsrecht, welches regelmäßig bei dem Gebrauch einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung entsteht, nur noch wenige Tage ausübbar ist. Dies liegt an einer Gesetzesänderung, welche Anfang des Jahres - wohl auf Betreiben der Banklobbyisten hin - in Berlin beschlossen wurde. Danach ist das "ewige Widerrufsrecht bei sog. Altfälle, also Kredite, die zwischen den Jahren 2002 und 2010 geschlossen wurden, nur noch bis 21.06.2016 möglich. Neuerdings gilt in Fällen einer Falschbelehrung eine absolute Widerrufsfrist von einem Jahr und 14 Tagen.

Auch die ING DiBa verwendete innerhalb der letzten Jahre tausende fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, weswegen die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass noch viele Kunden der ING DiBa von dem "ewigen" Widerrufsrecht Gebrauch machen können.

 

Enorme finanzielle Vorteile bei Widerrufen von ING DiBa Krediten möglich

 

Durch den Gebrauch fehlerhafter Widerrufsbelehrungen seitens der ING DiBa bestehen für die betroffenen Kunden noch heute erhebliche Vorteile. Rechtsfolge des Widerrufes ist regelmäßig die Rückabwicklung der Widerrufsbelehrungen, nach welcher sich beide Parteien alles bereits geleistete zurückgewähren. Damit der Verbraucher aber auch seinen Rückzahlungsverpflichtungen nachkommen kann, ist eine Umschuldung durch den Verbraucher vorzunehmen. Die Vorteile einer solchen Umschuldung liegen zum einem in dem heutzutage extrem niedrigen Zinsniveau. Außerdem ist die sog. Vorfälligkeitsentschädigung bei Ausübung des Widerrufes nicht an das betroffene Kreditinstitut zu zahlen. Die Kombination beider Faktoren kann zu einem Ersparnissen im fünfstelligen Bereich führen, weswegen der Widerruf gegenüber der ING DiBa für den falschbelehrten Verbraucher sich als besonders lukrativ erweist.

 

IND DiBA verspielt den Vertrauensschutz durch Abweichungen von der Musterwiderrufsbelehrung

 

Regelmäßig ist für die Zurechnung möglicher Fehler an das Kreditinstitut, hier der ING DiBa , notwendig, dass dieses keinen Vertrauensschutz geniesst. Dieser besteht grundsätzlich dann, wenn das jeweilige Kreditinstitut die von dem Gesetzgeber im Jahr 2002 verfasste Musterwiderrufsbelehrung unverändert übernommen hat. Dies hat die ING DiBa jedoch in gleich mehreren Fällen nicht getan, weswegen diese den Vertrauensschutz verspielt hat. Die ING DiBa macht in ihrer Widerrufsbelehrung Pflichtangaben im Bezug auf § 492 Abs. 2 BGB, welche zum einen für den Verbraucher unverständlich sind, und zum anderen nicht vollständig sind. Diese von der ING DiBa gemachten Angaben sind gem. Art. 247 § 9 EGBGB gerade im Bereich der Immobiliendarlehensverträge gar nicht erst zu machen. Der Verbraucher wird von der ING DiBa hinsichtlich des Fristbeginns nicht hinreichend aufgeklärt und durch die unnötigen Angaben auch noch verwirrt. Die ING DiBa geniesst bereits deswegen keinen Vertrauensschutz mehr.

 

ING DiBa klärt außerdem nicht vollständig über die eigenen Pflichten im Widerrufsfall auf

Ein weiterer Fehler seitens der ING DiBa dürfte darin liegen, dass diese den Verbraucher nicht vollständig über die eigenen Plichten im Falle eines Widerrufes informiert hat. Insbesondere hat diese den Verbraucher nicht darüber aufgeklärt, innerhalb welcher Frist diese zur Erstattung der durch den Verbraucher erhaltenen Leistungen verpfichtet ist. Für den Verbraucher ist diese Angabe jedoch von immenser Bedeutung, da dieser nur so seine finanziellen Verhältnisse genau planen kann. Durch das Verschweigen dieser Angabe, kann der Verbraucher von der Ausübung des Widerrufrechtes abgeschreckt werden. Dies widerläuft jedoch regelmäßig dem Sinn und Zweck einer Widerrufsbelehrung.

 

Schnellstmöglich Anwalt kontaktieren und Vertrag bei der ING DiBa widerrufen- kostenlose Erstberatung durch Kanzlei Werdermann | von Rüden

Kunden der ING DiBa sollten noch heute einen Anwalt kontaktieren, wenn sie ihren Vertrag bei der ING DiBA noch rechtzeitig widerrufen wollen, da die Vorbereitung des Widerrufs doch etwas Zeit in Anspruch nimmt und das Vorgehen gegenüber der ING DiBa durchdacht sein sollte. Die geforderte kurzfristige Prüfung und Vorbereitung können vor allem bestens spezialisierte und erfahrene Anwälte wie diejenigen unserer Kanzlei Werdermann | von Rüden leisten. Zum besonderen Service der Kanzlei gehören kostenlose Erstberatung und -prüfung der Vertragsunterlagen auf Fehler hin. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung

 

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

 
  1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
  2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden.
  3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf.
  4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.
  5. Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert, bis Sie aus dem Vertrag herauskommen.