Volksbank belehrt Kreditnehmer in Widerrufsbelehrung fehlerhaft

Volksbank belehrt Kreditnehmer in Widerrufsbelehrung fehlerhaft
16.06.2016178 Mal gelesen
Nur noch wenige Tage, nämlich bis einschließlich den 20.06.2016, können Kreditnehmer der Volksbank ihren Altkredit widerrufen! Grund dafür sind fehlerhafte Widerrufsbelehrungen seitens des Volksbank.

Altkredite der Volksbank nach wie vor widerrufbar

Die Volksbank muss, wie viele weitere Kreditinstitute auch, zahlreichen Verbrauchern ein Widerrufsrecht für alte Darlehen zugestehen. Grund dafür ist, dass das Kreditinstitut ihre Darlehensnehmer jahrelang nur fehler-, bzw. lückenhaft über deren Widerrufsrecht belehrte. Eine gesetzliche Regelung aus dem Jahr 2002 sieht für diese Fälle vor, dass die Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht einsetzt, wenn fehlerhaft über das Widerrufsrecht belehrt wurde. Das macht den Vertrag sozusagen "ewig" widerrufbar. Kunden der Volksbank, die seit 2002 einen Kredit aufgenommen haben. Könnten sich unverhofft in einer nicht nur rechtlich vorteilhaften Position wiederfinden. Das Recht, Altkredite nach wie vor widerrufen zu können, bringt auch die Chance einer hohen Geldersparnis mit sich.

"Widerrufsjoker" ermöglicht günstige Umschuldung für Kreditnehmer

Ergreifen Sie als Verbraucher die Chance Ihren teuren Altkredit mit Hilfe des "Widerrufsjokers" zu widerrufen und sparen Sie dadurch bares Geld! Mit der Möglichkeit, den Darlehensvertrag bei der Volksbank noch heute zu widerrufen, geht die Option der günstigen Umschuldung einher. Eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank, die bspw. bei einer Kündigung anfällt, entfällt bei einem erfolgten Widerruf und der Verbraucher kann sich so unkompliziert und ohne versteckte Kosten von seinem teuren Altkredit lösen und einen Wechsel auf einen neuen Kredit mit derzeit sehr niedrigen Zinsen vollziehen. Dieses Vorgehen bei einem Widerruf von Altkrediten wird im Volksmund auch als "Widerrufsjoker" bezeichnet.

Widerrufsbelehrung verstößt gegen Deutlichkeitsgebot und verwirrt Verbraucher

Die Volksbank hat in ihren Widerrufsbelehrung schon optisch nicht die Anforderungen des gesetzlichen Belehrungsmusters für Kreditinstitute erfüllt. So fehlen bspw. Rahmen um den Informationstext an Stellen, an denen dieser aufgrund der gewollten optischen Hervorhebung für den Gesamtkontext enorm wichtig wäre. Des Weiteren wurden Überschriften im Vertragstext unzulässig ergänzt und ausgeschmückt. Verwirrt wird der Verbraucher dann auch noch weitere überflüssige Zusätze im Vertragstext. Der Zusatz über finanzierte Geschäfte ist zudem nicht der Vertragsart entsprechend angepasst und birgt so die Gefahr, dass der Verbraucher bei der Rechtsfindung vollends durcheinander gerät. Auch der Fristbeginn für den Widerruf ist nicht exakt datiert, sodass für den Verbraucher als juristischen Laien nicht ersichtlich sein kann, wann diese Frist beginnt. Selbst durch den Bundesgerichtshof wurde bereits mehrfach festgestellt, dass das unzulässig ist. All diese Fehler führen dazu, dass die Volksbank in ihrem Widerrufsbelehrungen gegen das Deutlichkeitsgebot verstoßen hat und Verbrauchern deswegen noch das "ewige" Widerrufsrecht zusteht.

Bundesregierung: Mehr Rechtssicherheit für Volksbanken - "ewiges" Widerrufsrecht für Kunden abschaffen

Im Januar 2016 brachte die Bundesregierung allerdings einen Gesetzentwurf in den Gesetzgebungsprozess ein, der die Möglichkeit für Verbraucher, ihren alten Darlehensvertrag noch heute zu widerrufen, abschafft. Mehr Rechtssicherheit für Kreditinstitute wie die Volksbank gelte es zu schaffen, erklärten Regierungssprecher Anfang des Jahres 2016. Der Gesetzesentwurf, der im Juni Bundestag und Bundesrat passiert haben wird, sieht ein Erlöschen des "ewigen" Widerrufsrechts mit gleichzeitiger Einführung einer absoluten, gesetzlichen Widerrufsfrist vor. Um die günstige Umschuldung noch rechtzeitig vornehmen zu können und viel Geld zu sparen, sollten Kunden der Volksbank, deren Vertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthält, diesen noch rechtzeitig widerrufen. Handeln Sie bis zum 20. Juni 2016!

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Die komplexe Durchsetzungen des "ewigen" Widerrufsrechts von Volksbank Kunden bedarf zweifellos einer professionellen juristischen Ausbildung, Erfahrung und der Fähigkeit, alle relevanten Einzelumstände in die Begutachtung der Rechtslage einzubeziehen. Die Kanzlei Werdermann I von Rüden umfasst ein Team hochqualifizierter Anwälte, die seit langem auf diesem Gebiet in ganz Deutschalnd die Interessen ihrer Mandanten vertreten. Als ganz besonderer Service ist eine Erstberatung bei Werdermann I von Rüden für Sie kostenlos!

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