Berliner Sparkasse noch kurze Zeit im rechtlichen Nachteil

Berliner Sparkasse noch kurze Zeit im rechtlichen Nachteil
15.06.2016198 Mal gelesen
Nur noch wenige Tage bis zum Ende des "ewigen" Widerrufs! Betroffene Verbraucher sollten jetzt handeln, um sich die Vorteile zu sichern. Die Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet eine kostenlose Erstprüfung der Vertragsunterlagen und einen frei zugänglichen Musterwiderruf!

Berliner Sparkasse noch kurze Zeit im rechtlichen Nachteil

Noch wenige Tage findet sich die Berliner Sparkasse, genau wie bundesweit nahezu alle Sparkassen, in einer rechtlich nachteilhaften Position wieder. Bis zum 20. Juni 2016 muss sie diversen Kunden ein Widerrufsrecht für Altkredite zugestehen. Alte Darlehen, insbesondere solche, die zwischen 2002 und 2010 aufgenommen wurden, sind noch heute widerrufbar, obwohl die eigentliche Widerrufsfrist von 14 Tagen längst verstrichen ist. Grund für diese Besonderheit ist, dass die Berliner Sparkasse die eigenen Kunden über Jahre hinweg nur fehler- und lückenhaft über deren Widerrufsrechte belehrt hat. Den Kunden kommt das jetzt zugute, so können sie mithilfe des späten Widerrufs von Altkrediten viel Geld sparen.

 

Widerruf von alten Darlehen bringt ansprechende Umschuldungsoption mit sich

Der Berliner Sparkasse erwächst aus diesem rechtlichen Nachteil auch ein finanzieller Nachteil - zum Wohl der Verbraucher. Kurz erklärt: Bei einem Widerruf ist die unmittelbare Rechtsfolge die Rückabwicklung des Darlehensvertrages. Der Kunde erhält unter Rückgewährung der Darlehenssumme seine bereits gezahlten Raten, Zinsen und Gebühren in verzinster Form zurück. In diesem Stadium kann umgeschuldet werden, das alte Darlehen bei der Berliner Sparkasse also gegen ein neues Darlehen eingetauscht werden. Der Vorteil für den Kunden liegt in den enorm günstigen Konditionen, zu denen Verbraucherdarlehen heutzutage abgeschlossen werden. Im Vergleich zum Altkredit können mehrere Prozentpunkte Zinsen gespart werden. Innerhalb kurzer Zeit führt das zu einer mindestens vierstelligen Ersparnis.

 

Hinzu kommt, dass diese Umschuldung ohne weitere Zahlung an die Bank umsetzbar ist. Bei einer Kündigung beispielsweise ist an das Kreditinstitut eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zu entrichten. Nicht so beim Widerruf, durch den Kunden der Berliner Sparkasse nahtlos umschulden und viel Geld sparen können.

 

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen Grundlage für "ewiges" Widerrufsrecht

Diese Möglichkeiten für Verbraucher fußen auf einer Regelung aus dem Jahr 2002. Diese hat vorgesehen, dass bei Darlehen, denen eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung angefügt ist, die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt. Jene Verträge waren quasi "ewig" widerrufbar.

 

Betroffen sind nun viele Kunden der Berliner Sparkasse, weil diese jahrelang fehlerhafte Widerrufsbelehrungen nutzte. Fehlerhaft bedeutet primär, dass die gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Deutlichkeit missachtet wurden. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Verbraucher unmissverständlich, abschließend und präzise über ihre Widerrufsrechte belehrt werden müssen. Das umfasst auch entscheidende Details wie den exakten Fristbeginn oder erhebliche Rechtsfolgen. Die Berliner Sparkasse ließ in den eigens verwendeten Belehrungen häufig den Fristbeginn offen und unbestimmbar und ließ entscheidende Rechtsfolgen unerwähnt. Hinzu kamen formale Verstöße wie das Fehlen von optischen Hervorhebungen. Dass diese mangelnde Präzision als Fehler der Widerrufsbelehrung gesehen werden können, hat schon der Bundesgerichtshof bestätigt.

 

Die Berliner Sparkasse kommt somit nicht umhin, betroffenen Kunden das sogenannte "ewige" Widerrufsrecht zuzugestehen. Die damit einhergehenden Vorteile sollte sich niemand entgehen lassen!

 

Nur noch wenige Tage verbleiben - Werdermann | von Rüden verhilft zum erfolgreichen Widerruf!

Bundesweit sind nach Schätzungen rund 80.000 Verbraucher verschiedener Kreditinstitute betroffen. Aufgrund einer Gesetzesänderung gilt das Widerrufsrecht für falsch belehrte Verbraucher allerdings nur noch bis zum 20. Juni 2016. In wenigen Tagen erlischt mit dem ehemals "ewigen" Widerrufsrecht die Option auf eine günstige Umschuldung und eine Ersparnis von hohen Geldbeträgen.

 

Unsere Anwälte der Kanzlei Werdermann | von Rüden haben einen Musterwiderruf erarbeitet, der allen potentiell betroffenen Verbrauchern frei zur Verfügung steht. Ebenso wird eine kostenlose Erstberatung geboten, die zu einer fundierten Einschätzung der Rechtslage verhelfen soll!

 

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