Darlehensverträge der Commerzbank fehlerhaft und noch wenige Tage widerrufbar

Darlehensverträge der Commerzbank fehlerhaft und noch wenige Tage widerrufbar
13.06.2016380 Mal gelesen
Nur noch wenige Tage, bis zum 21. Juni 2016, können Verbraucher Darlehensverträge widerrufen, dessen Widerrufsbelehrung fehlerhaft erfolgte. Auch die Commerzbank hat ihre Kunden falsch belehrt!

Zahlreiche Widerrufsbelehrungen der Commerzbank fehlerhaft

Kreditnehmer der Commerzbank wurden zahlreich und über einen langjährigen Zeitraum hinweg, unzulässig und damit fehlerhaft über ihr Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen belehrt. Das bietet betroffenen Kunden jedoch die Möglichkeit, ihren vor Jahren abgeschlossenen Kreditvertrag noch heute zu widerrufen. Diese mögliche Vorgehen hat den Hintergrund, dass 2002 eine für alle Kreditinstitute geltende Musterwiderrufsbelehrung vom Gesetzgeber eingeführt wurde. Belehrt die Commerzbank nun ihre Kunden nicht korrekt, fängt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen erst gar nicht zu laufen an. Kreditnehmer der Commerzbank haben also noch heute die Chance ihren Altkredit ganz unkompliziert zu widerrufen!


Der "Widerrufsjoker" verhilft Ihnen zu einer günstigen Umschuldung

Die Option, seinen Verbraucherdarlehensvertrag auch nach Jahren noch zu widerrufen, wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch als "Widerrufsjoker" oder "ewiges" Widerrufsrecht bezeichnet. Eben dieser "Widerrufsjoker", also die Möglichkeit den vor Jahren abgeschlossenen Darlehensvertrag noch heute zu widerrufen, verschafft Ihnen die Möglichkeit einer kostengünstigen Umschuldung ihres Altkredits. Anders als bei einer Kündigung eines Kreditvertrags, fällt bei einem Widerruf eines solchen Vertrags keine sog. Vorfälligkeitsentschädigung ggü. dem Kreditinstitut an. Der Vertrag wird lediglich Stück für Stück rückabgewickelt. Deswegen können Kreditnehmer bei einer fehlerhaft erfolgten Widerrufsbelehrung auf diese Art und Weise ihren zu hohen Zinsen abgeschlossenen Verbraucherdarlehensvertrag widerrufen und dann einen neuen zu weitaus niedrigeren Zinsen abschließen. So können betroffene Verbraucher unverhofft viel Geld sparen!


Widerrufsbelehrungen der Commerzbank entsprechen nicht den gesetzlichen Vorgaben

Die von der Commerzbank erteilte Widerrufsbelehrung entspricht schon rein optisch nicht dem gesetzlich vorgegeben Muster, sondern weicht enorm von diesem ab. Verwendete Überschriften wurden unnötigerweise ergänzt und sind zudem fehlerhaft. Überdies wird im Absatz, der nach dem gesetzlichen Muster mit "Widerrufsfolgen" überschrieben hätte sein müssen, dem Verbraucher verschwiegen, innerhalb welcher Fristen Rückgewähransprüche auszugleichen sind und wann der Lauf der Frist eigentlich genau beginnt. Es ist jedoch gem. § 355 Abs. 2 BGB a.F. gesetzlich verpflichtend den Verbraucher über seine Recht und Pflichten vollumfänglich aufzuklären. Die Widerrufsbelehrung der Commerzbank ist außerdem so formuliert, dass der vertragsabschließende Verbraucher ,als juristischer Laien über die genauen Voraussetzungen des Fristbeginns im Unklaren gelassen und an der Ausübung seines Widerrufsrechts gehindert wird.


Gesetzesentwurf sieht Abschaffung des "Widerrufsjokers" vor - nur noch wenige Tage verbleiben

Um den "Widerrufsjoker" geltend zu machen, müssen Kunden der Commerzbank jetzt handeln. Ein im Januar von der schwarz-roten Bundesregierung eingebrachter Gesetzesentwurf ist seit dem 1. April 2016 in Kraft. Diese Neuerung hat dem gesetzlichen Widerrufsrecht nun eine absolute Frist auferlegt. All diejenigen, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes fehlerhaft über den Widerruf belehrt wurden, können ihr damaliges "ewiges" Widerrufsrecht nur noch bis zum 21. Juni 2016 durchsetzen. Durch diesen Gesetzesentwurf soll mehr Rechtssicherheit für Kreditinstitute geschaffen werden - jedoch zu Lasten der Verbraucher. Ein schnelles Handeln, um die finanziellen Vorteile des Widerrufsrechts auszunutzen, ist genauso unumgänglich wie die Hinzuziehung rechtlichen Beistands.

 

Werdermann I von Rüden verhilft zur Durchsetzung des Widerrufsrechts - Erstbegutachtung kostenlos!

Obwohl einige Fehler in der Widerrufsbelehrung auch für juristische Laien offensichtlich erscheinen und die Problematik der fehlerhaften Belehrung und dem Widerrufsjoker bei Kreditinstituten bekannt ist, sollte in jedem Falle ein juristischer Rat eingeholt werden. Eine Begutachtung aller relevanten Einzelfallumstände ist unumgänglich, um eine genaue Erfolgsprognose des Widerrufs vornehmen zu können. Die Kanzlei Werdermann | von Rüden agiert mit einem erfahrenen Team hochqualifizierter Anwälte bundesweit auf diesem Gebiet und hat bereits mehrfach Verbrauchern zur Umsetzung des Widerrufsrechts verholfen. Als Besonderheit wird Ihnen bei Werdermann | von Rüden eine kostenlose Erstprüfung der Vertragsunterlagen auf Widerrufbarkeit angeboten.


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