Sparda-Bank Baden-Württemberg knickt "kurz vor knapp" ein: Wieder kein BGH-Urteil zu rechtswidrigen Widerrufsbelehrungen

Sparda-Bank Baden-Württemberg knickt "kurz vor knapp" ein: Wieder kein BGH-Urteil zu rechtswidrigen Widerrufsbelehrungen
24.05.2016344 Mal gelesen
BGH-Urteil zum Widerruf bleibt aus. Sparda-Bank Baden-Württemberg einigt sich mit Darlehensnehmer.

Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann hat am Kanzleistandort in Stuttgart zahlreiche Widerrufsbelehrungen der Sparda-Bank Baden-Württemberg geprüft und erwartete wie viele seiner Kollegen auf ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofes, das aus den vielfach monierten Belehrungspassagen endgültig rechtsgültige Widerrufsgründe machen sollte. Leider vergeblich, denn die Sparda-Bank Baden-Württemberg konnte sich mit dem Darlehensnehmer vergleichen und so kurz vor dem Ende des Widerrufsjokers zum 21. Juni 2016 eine rechtsprägende Entscheidung verhindern.

Dr. Heinzelmann: "Für mich ist das ein Eingeständnis der Sparda-Bank und betroffene Darlehensnehmer sollten sich jetzt nochmals Gedanken zu einem möglichen Widerruf machen!"

In Sachen XI ZR 366/15 war es zu einer kurzfristigen Aufhebung gekommen. In dem Verfahren hätte eigentlich geklärt werden sollen, ob der Kläger Anspruch auf einen erfolgreichen Widerruf von mehreren Darlehensverträgen hat. Bereits das Oberlandesgericht Stuttgart hatte zu Gunsten des Verbrauchers entschieden und weder eine Verwirkung noch ein eine treuwidrige Ausübung des Widerrufsrechts festgestellt. Allerdings wurde Revision zum BGH zugelassen.  Gerade die Bewertung von Verwirkung und Treuwidrigkeit hätte durch das Verfahren geklärt werden können. Ein eventuelles Negativurteil wollte die Bank offensichtlich verhindern. MPH Legal Services (Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann) vertritt dutzende Darlehensnehmer in Widerrufsfällen gegenüber der Sparda-Bank Baden-Württemberg, Sparda-Bank München, Sparda-Bank Hessen und West. Am 3. Juni findet in Stuttgart-Bad Cannstatt eine letzte Informationsveranstaltung, zu der Dr. Heinzelmann ab 18 Uhr einlädt (Anmeldung erforderlich unter www.jetzt-widerrufen.de/veranstaltungen). Ebenfalls können hier Widerrufsbelehrungen zur kostenlosen Prüfung vorgelegt werden.

Aufgrund der besonderen Expertise Heinzelmanns zu Widerrufsbelehrungen der Sparda-Bank sind insbesondere Darlehensnehmer, die hier zwischen 2002 und 2010 Darlehen abgeschlossen haben, angesprochen. Es ist übrigens unerheblich, ob Darlehen noch laufen oder bereits abgezahlt, bzw. gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vor Ablauf beendet wurden.

 

Mehr Informationen:  http://www.mph-legal.de/lp/darlehen-widerrufen/

 

MPH Legal Services

Rechtsanwalt Dr. Martin P. Heinzelmann

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