Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen der Deutschen Bank

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen der Deutschen Bank
15.05.20161086 Mal gelesen
Nur noch 5 Wochen Zeit für den "Widerrufsjoker": Kunden der Deutschen Bank sollten jetzt handeln, um den Vorteil des ehemals unbefristeten Widerrufsrechts nutzen zu können. Die Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet eine kostenlose Erstprüfung der Vertragsunterlagen!

Deutsche Bank belehrte bundesweit fehlerhaft über Widerrufsrecht

Im gesamten Bundesgebiet hat die Deutsche Bank ihre Kreditnehmer in den Jahren ab 2002 fehlerhaft über das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen belehrt. Davon betroffene Kreditnehmer können jedoch aufatmen. Dadurch ergibt sich für sie nämlich die Möglichkeit, einen vor Jahren abgeschlossenen Verbraucherdarlehensvertrag auch heute noch zu widerrufen. Grund dafür ist eine Stärkung des Verbraucherschutzes, die 2002 durch den Gesetzgeber eingeführt wurde. Hierfür wurde eine für alle Banken verbindliche Verpflichtung erlassen, bei Abschluss von Verbraucherdarlehensverträgen bestimmte vorgegebene Textbausteine zu nutzen und Muster einzuhalten. Seither halten sich jedoch unzählige Kreditinstitute nicht an diese Musterbelehrung. Das hat zur Folge, dass die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht zu laufen beginnt. Betroffene Verbraucher können mithin heute noch ihren Darlehensvertrag bei der Deutschen Bank widerrufen!

Dank "Widerrufsjoker" Altkredit günstig loswerden

Durch die Option sein Widerrufsrecht auch noch nach Jahren geltend zu machen, können Kreditnehmer im besten Fall sehr viel Geld sparen, da mit ihr eine kostengünstige Umschuldung einhergeht. Dieses Vorgehen wird im Volksmund auch als "Widerrufsjoker" bezeichnet. Anders als bei einer Kreditkündigung fällt bei einem Widerruf keine sog. Vorfälligkeitsentschädigung, eine Art Schadensersatz, den die Bank für ausbleibende Leistungen verlangen kann, an. Bei einem Widerruf hingegen wird der Vertrag Stück für Stück rückabgewickelt. Ein zu hohen Zinsen abgeschlossener Darlehensvertrag lässt sich so mit Hilfe des "Widerrufsjokers" aus der Welt schaffen und kann gegen einen neuen Verbraucherdarlehensvertrag zu heute historisch niedrigen Zinsen ausgetauscht werden.

Widerrufsbelehrungen der Deutschen Bank enthalten Verstöße gegen das gesetzliche Deutlichkeitsgebot

Das sogenannte gesetzliche Deutlichkeitsgebot, das seine Rechtsgrundlage in §355 Abs. 2 a.F. hat, schreibt den Kreditinstituten vor, ihre Darlehensnehmer in Verbraucherdarlehensverträgen unmissverständlich, klar und vollumfänglich über den Widerruf zu belehren. Das umschließt selbstverständlich auch eine Belehrung über den Fristbeginn, die Folgen und den Ablauf des Widerrufs. Die Widerrufsbelehrungen der Deutschen Bank weichen allerdings mehrere Male vom Wortlaut der Musterbelehrung ab. Dadurch werden Kreditnehmer nicht nur ungenau, sondern sogar unrichtig über den Lauf der Widerrufsfrist belehrt. Die Widerrufsbelehrungen enthalten zum Beisiel den Hinweis, dass die Frist für den Widerruf "einen Tag, nachdem (...)" beginne. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine solche Belehrung jedoch nur unzureichend, da sie den Verbraucher nicht eindeutig über den Beginn der Widerrufsfrist aufklärt. Des Weiteren wird eine weitere Formulierung verwendet, die nicht nur eine Abweichung vom gesetzlichen Muster darstellt, sondern auch noch dazu geeignet ist, den Verbraucher in die Irre zu führen und ihn an der Ausübung seines Widerrufsrecht hindert.

Auch in gestalterischer Form weicht die Deutsche Bank von dem gesetzlichen Muster ab, indem es bspw. mehr Zwischenüberschriften als vorgesehen einsetzt.

Unter dem Punkt der "Widerrufsfolgen" wird der Verbraucher des Weiteren zwar über Widerrufsfolgen belehrt, allerdings nur über die einseitige Erstattung von Zahlungen. Die Belehrung gibt keine Auskunft darüber, dass auch die Bank einer Rückzahlungsfrist unterworfen ist. Überdies wird dem Verbraucher auch verschwiegen, innerhalb welcher Fristen Rückgewähransprüche auszugleichen sind, obwohl dies für die Ausübung des Widerrufsrechts für den Kreditnehmer mehr als wesentlich ist. Durch ihr Vorgehen, verstößt die Deutsche Bank somit mehrfach gegen das gesetzlich Deutlichkeitsgebot und den Anforderungen der Musterbelehrung.

Schnelles Handeln betroffener Verbraucher nötig

Verbraucher, die in der Vergangenheit von ihrem Kreditinstitut in unzulässiger Weise belehrt wurden, müssen allerdings schnell handeln, wenn sie den "Widerrufsjoker" noch nutzen möchten. Schuld daran ist eine Gesetzesneuerung der schwarz-roten Bundesregierung, die seit dem 01. April 2016 in Kraft ist. Diese Gesetzesneuerung sieht eine absolute Frist des Widerrufsrecht, auch bei Verbraucherdarlehensverträgen bei denen fehlerhaft über das Widerrufsrecht belehrt wurde, vor. Hiermit soll den Kreditinstituten mehr Rechtssicherheit garantiert werden - zu Lasten der Verbraucher. Das bedeutet, dass Kunden der Deutschen Bank zügig handeln müssen, um bis Juni 2016 ihr Widerrufsrecht geltend zu machen, die Umschuldung vorzunehmen und gegebenenfalls viel Geld zu sparen.

Werdermann I von Rüden verhilft zur Durchsetzung des Widerrufsrechts - Erstbegutachtung kostenlos!

Obwohl einige Fehler in der Widerrufsbelehrung auch für juristische Laien offensichtlich erscheinen und die Problematik der fehlerhaften Belehrungen und dem "Widerrufsjoker" bei Kreditinstituten hinlänglich bekannt ist, sollte in jedem Falle ein juristischer Rat eingeholt werden. Eine Begutachtung aller relevanten Einzelfallumstände ist unumgänglich, um eine genaue Erfolgsprognose des Widerrufs vornehmen zu können. Die Kanzlei Werdermann I von Rüden agiert mit einem erfahrenen Team hochqualifizierter Anwälte bundesweit auf diesem Gebiet und hat bereits mehrfach Verbrauchern zur Umsetzung des Widerrufsrechts verholfen. Als Besonderheit wird Ihnen bei Werdermann I von Rüden eine kostenlose Erstprüfung der Vertragsunterlagen auf Widerrufbarkeit angeboten.

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