Kreditnehmer der BHW Bausparkasse haben noch bis zum 21. Juni 2016 Zeit für günstige Umschuldung

Kreditnehmer der BHW Bausparkasse haben noch bis zum 21. Juni 2016 Zeit für günstige Umschuldung
14.05.2016296 Mal gelesen
Die BHW Bausparkasse benutzt mehrfach fehlerhaft Widerrufsbelehrungen. Sind Sie auch fehlerhaft belehrt worden? Dann handeln Sie jetzt! Die Kanzlei Werdermann I von Rüden steht Ihnen bei dem juristischen Prozess mit Rat und Tat zur Seite!

Die BHW Bausparkasse hat ihre Kunden mehrfach falsch über ihr Widerrufsrecht belehrt

 

Drei Jahre lang- zwischen 2007 und 2010 benutzte die BHW Bausparkasse fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Damit verstößt die BHW Bausparkasse gegen den Gebrauch der seit 2002 gesetzlich vorgeschriebenen Musterwiderrufsbelehrungen. Der Gesetzgeber hat im Jahr 2002 bestimmte Textbausteine vorgegeben, die ein Kreditinstitut in einer Widerrufsbelehrung gegenüber einem Verbraucher verwenden muss. Dies führt dazu, dass die Widerrufsfrist regelmäßig nicht nach 14 Tagen nach Erhalt dieser endet, sondern nie endet.

Ihr Kreditvertrag mit der BHW Bausparkasse könnte demnach ebenfalls fehlerhaft sein - lassen Sie Ihre Verträge von den Experten unserer Kanzlei überprüfen, die in diesem Gebiet bereits sehr erfahren sind.

 

Die BHW Bausparkasse muss auf die Vorfälligkeitsentschädigung verzichten

 

Eine Umschuldung kann im Falle eines Widerrufes wirtschaftlich sehr sinnvoll sein, denn durch den Gebrauch des sog. "Widerrufsjoker" kann der Verbraucher eine Menge Geld sparen. Das liegt daran, dass die BHW Bausparkasse im Falle eines Widerrufes gegenüber dem Verbraucher keinen Anspruch auf die sog. Vorfälligkeitsentschädigung hat. Die Vorfälligkeitsentschädigung fällt regelmäßig im Falle einer Kündigung des Darlehensvertrages an, und führt dazu, dass das jeweilige Kreditinstitut einen Anspruch gegenüber dem Verbraucher durchsetzten kann, mit dem die ausbleibenden Leistungen kompensiert werden können.

  

In der Widerrufsbelehrung fehlen elementare Überschriften

 

In der vorliegenden Widerrufsbelehrung der BHW Bausparkasse fehlen die im gesetzlichen Muster vorgeschriebenen Überschriften "Widerrufsrecht" und "Widerrufsfolgen. Hierdurch wird dem Verbraucher nicht deutlich gemacht, dass er im Bereich des Widerrufs Rechte hat, und das ihm darüber hinaus jedoch auch erhebliche Pflichten für den Fall obliegen, dass er sein Widerrufsrecht. Bereits aus diesem Gesichtspunkt, wird die von der BHW Bausparkasse genutzte Belehrung nicht dem gesetzgeberischen Deutlichkeitsgebot gerecht.

 

Verbraucher werden außerdem durch die Widerrufsbelehrung verwirrt

Die von der BHW Bausparkasse abgefasste Widerrufsbelehrung enthält weitere überflüssige Zusätze, die einen Verbraucher verwirren und die Widerrufsbelehrung dadurch fehlerhaft machen. So findet sich beispielsweise ein ganzer Absatz mit Hinweisen zu finanzierten Geschäften, obwohl vorliegend mangels wirtschaftlicher Einheit gar kein solches Geschäft vorliegt. In Literatur und Rechtsprechung ist anerkannt, dass Zusätze, die zur Verdeutlichung der Belehrung nicht erforderlich sind, unzulässig sind. Die Hinweise in der erteilten Belehrung sind überflüssig und verwirren einen Verbraucher. Die Belehrung entspricht damit nicht den gesetzlichen Anforderungen.

 

Die BHW Bausparkasse ist jedoch schon bald vor Widerrufen sicher

 

Die Verbraucher stehen nun unter Zeitdruck, denn durch eine jüngst erfolgte Gesetzesänderung, die von der großen Koalition auf den Weg gebracht worden ist, wurde das sog. "ewig Widerrufsrecht" der Verbraucher bei der fehlerhaften Belehrung von Verbrauchern auf lediglich ein Jahr und 14 Tage befristet.

Diese Gesetzesänderung entspricht dem Willen vieler Kreditinstitute, da diese sich dadurch vor allem mehr Rechtssicherheit erhoffen. Noch ist ein Widerruf möglich, aber der Verbraucher sollte schnellstmöglich handeln, um noch von dem ihm zustehenden Rechten Gebrauch zu machen - bevor es zu spät ist!

  

Werdermann | von Rüden bieten kostenlose Erstprüfung von Vertragsunterlagen - erfolgreich Vertrag bei der BHW Bausparkasse widerrufen

Die Anwälte der Kanzlei Werdermann | von Rüden bieten professionelle Beratung und vor allem eine kostenlose Erstprüfung der Vertragsunterlagen der Sparkasse Bremen auf ihre Widerrufbarkeit. Durch die bundesweite Übernahme entsprechender Mandate hat sich die Kanzlei Werdermann | von Rüden in den letzten Jahren bundesweit einen exzellenten Ruf unter anderem auf diesem Gebiet erarbeitet. Weitere Informationen dazu, vor allem zur kostenlosen Erstprüfung, finden Sie unter folgendem Link: https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung

 

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

 
  1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
  2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden.
  3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf.
  4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.
  5. Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert, bis Sie aus dem Vertrag herauskommen.
 

Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet!