Nur noch knapp sechs Wochen für Widerrufsjoker!

Nur noch knapp sechs Wochen für Widerrufsjoker!
13.05.2016228 Mal gelesen
Nur noch bis zum 21. Juni 2016 können Verbraucher ihren alten Darlehensvertrag problemlos widerrufen und gegebenenfalls viel Geld sparen. Wenden Sie sich jetzt an Werdermann | von Rüden!

Nur noch knapp sechs Wochen für Widerrufsjoker

 

Die Option, einen alten Darlehensvertrag auch nach langer Zeit widerrufen zu können, erlischt in weniger als sechs Wochen. Vielen Verbrauchern im gesamten Bundesgebiet stand aufgrund einer Regelung aus dem Jahr 2002 das Recht zu, alte Darlehensverträge, die fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthielten, unbefristet zu widerrufen. Auch Jahre nach dem Verstreichen der vertraglichen Widerrufsfrist konnten sich jene Kunden, die eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erhalten haben, durch den Widerruf vom Vertrag lösen. Die Regelung sah vor, dass bei fehlerhaft erfolgter Belehrung des Verbrauchers ein gesetzliches, unbefristetes Widerrufsrecht greift. Dieses Widerrufsrecht ist nun befristet worden, eine entsprechende Gesetzesänderung trat am 1. April 2016 in Kraft. Sogenannte Altfälle können ihr ehemals unbefristetes Widerrufsrecht noch bis zum 21. Juni 2016 geltend machen, ab dann ist diese Tür für immer geschlossen.

 

Widerruf verhilft zur Umschuldung und Geldersparnis

Mit diesem "ewigen" Widerrufsrecht ging und geht noch sechs Wochen die Möglichkeit einher, viel Geld zu sparen. Die unmittelbare Rechtsfolge des Widerrufs ist die Rückabwicklung des Vertrages. Demnach werden alle getätigten Leistungen im Vertragsverhältnis wechselseitig zurückgewährt. Der Verbraucher, der seinen alten Darlehensvertrag widerruft, erhält also bei Rückgewährung der Darlehenssumme seine gezahlten Zinsen, Raten und Gebühren zurück. Eine Vorfälligkeitsentschädigung an das Kreditinstitut muss er nicht zahlen, das "Loslösen" vom alten Kredit erfolgt also prinzipiell ohne zusätzliche Kosten. Um die eigene Schuld begleichen zu können, kann der Verbraucher nun einen neuen Kredit aufnehmen. Der Vorteil: heutzutage sind die Zinsen und Laufzeitgebühren wesentlich geringer, die Konditionen für Darlehensnehmer unfassbar gut. Zusammengefasst, kann durch das Nutzen des Widerrufs das alte, teure Darlehen gegen ein neues Darlehen in Zeiten historisch niedriger Zinsen eingetauscht werden. Kunden verschiedenster Kreditinstitute konnten durch diese Vorgehensweise bereits fünfstellige Geldbeträge einsparen.

 

Von Sparkassen bis Großbanken: Unzählige Kreditinstitute belehrten Kunden jahrelang fehlerhaft über Widerrufsrechte

Diese Handlungsoption bietet sich (teilweise unverhofft) für enorm viele Verbraucher. Diverse Kreditinstitute, von Sparkassen über die Commerzbank bis zur Deutschen Bank, nutzten von 2002 an über ca. zehn Jahre hinweg fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Die Belehrungen wichen einerseits vom gesetzlichen Muster ab, sodass den Banken keine Schutzwirkung des Gesetzgebers zuteil wurde. Andererseits beinhalteten die Belehrungen formelle wie inhaltliche Verstöße gegen das gesetzliche Deutlichkeitsgebot, ein Ausfluss aus §355 Abs. 2 BGB a.F.. Ein häufiger Fauxpas war, wichtige Details zum Fristbeginn durch unpräzise Formulierungen unerwähnt zu lassen. Ebenso waren in den Widerrufsbelehrungen zahlreicher Banken unzulässige Zusätze und verwirrende Fußnoten zu finden. Herrschende Lehre und Rechtsprechung sind sich jedoch einig, dass vom Darlehensgeber eine vollumfassende, unmissverständliche und abschließende Belehrung des Verbrauchers über seine Widerrufsrechte verlangt werden kann. In abertausenden Fällen kann davon aber nicht gesprochen werden, sodass das gesetzliche und ehemals unbefristete Widerrufsrecht einschlägig ist.

 

Darlehensvertrag von Werdermann | von Rüden prüfen lassen und Widerrufsjoker noch rechtzeitig ausspielen!

Die Zeit rennt! Weniger als sechs Wochen gilt diese Regelung für alte Darlehensverträge. Die schwarz-rote Bundesregierung brachte eine zum 1. April in Kraft getretene Gesetzesänderung auf den Weg, um für Banken mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Zum Nachteil der Verbraucher, denn diese können sich fortan nicht mehr unbefristet darauf berufen, fehlerhaft über ihre Rechte informiert geworden zu sein. Unter allen Umständen sollten Darlehensnehmer, die ihren Kredit zwischen 2002 und 2012 abgeschlossen haben, prüfen lassen, ob ihnen ein Widerrufsrecht und ein damit einhergehender finanzieller Vorteil zusteht.

 

Die Kanzlei Werdermann | von Rüden umfasst ein Team hervorragend ausgebildeter und erfahrener Anwälte, die auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes seit längerer Zeit tätig sind. Eine Erstprüfung der Vertragsunterlagen auf Widerrufbarkeit ist jetzt kostenlos.

 

Weitere Informationen unter: https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung

 

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Einschätzung

 
  1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
  2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden.
  3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf.
  4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.
  5. Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert, bis Sie aus dem Vertrag herauskommen.

Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet!

  

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