Aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen Darlehen bei der Commerzbank noch bis Juni widerrufbar

Aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen Darlehen bei der Commerzbank noch bis Juni widerrufbar
18.04.2016252 Mal gelesen
Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet neben einem großen Erfahrungsschatz und hochqualifizierten Juristen eine kostenlose Erstberatung für betroffene Verbraucher!

Aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen Darlehen bei der Commerzbank noch bis Juni widerrufbar

Noch bis Juni 2016 drohen der Commerzbank erhebliche Nachteile aus wirtschaftlicher und juristischer Sicht. In diversen Fällen verwendete die Commerzbank in zwischen 2002 und 2012 abgeschlossenen Darlehensverträgen Widerrufsbelehrungen, die fehlerbehaftet waren. Die damalige Rechtslage sah in Fällen, in denen Verbraucher nur fehlerhaft über ihre Widerrufsrechte informiert wurden, ein gesetzliches und unbefristetes Recht, den Darlehensvertrag zu widerrufen, vor. Davon ist auch die Commerzbank betroffen, die über Jahre hinweg falsche Widerrufsbelehrungen an ihre Kunden herausgab. Diese können die Chance noch nutzen, ihren Darlehensvertrag bis zum 21. Juni widerrufen und gegebenenfalls viel Geld sparen - zu Ungunsten der Commerzbank.

 

Widerrufsrecht birgt finanzielle Chance für Commerzbank Kunden

Die Durchsetzung des rechtmäßigen Widerrufsrechts stellt gleichzeitig die Möglichkeit einer massiven Ersparnis dar. Durch den späten Widerruf eines Altkredits bei der Commerzbank würde dieser einer sogenannten Rückabwicklung unterzogen. Das heißt, dass alle getätigten Zahlungen und Leistungen an die jeweils andere Seite zurückgewährt werden müssen, der Zustand vor Vertragsschluss wird hergestellt. Das umfasst auch bereits gezahlte Zinsen und Gebühren für das Darlehen. Um den Altkredit zu tilgen, könnten Kunden der Commerzbank einen neuen Kredit aufnehmen, der wesentlich günstiger ist und zu niedrigeren Zinssätzen abgeschlossen würde. Durch diese Umschuldung spart der Verbraucher die hohen Kosten des alten Darlehens. Weiterhin fällt dem Kreditinstitut bei einem Widerruf kein Anspruch auf eine Art Schadensersatz mit der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung zu; Kunden, die ihren alten Darlehensvertrag widerrufen, müssen der Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Die Commerzbank muss diese strategische Umschuldung und Umgehung der Ausgleichszahlungen hinnehmen.

 

Widerrufsbelehrungen der Commerzbank beinhalteten gravierende Mängel

Warum die Commerzbank diese rechtlichen Nachteile hinnehmen muss, ergibt sich aus den erheblichen Fehlern, die in den genutzten Widerrufsbelehrungen zu finden waren. Der Gesetzgeber schreibt für Widerrufsbelehrungen in Verbraucherdarlehensverträgen eine unmissverständliche, abschließende und präzise Belehrung vor. Dieses sogenannte Deutlichkeitsgebot wurde von der Commerzbank mit Füßen getreten, indem beispielsweise äußerst relevante Folgen eines potentiellen Widerrufs nicht dargelegt wurden. Im konkreten Fall wurde die ambivalente Zurückgewährung bei Rückabwicklung des Schuldverhältnisses komplett außer Acht gelassen. Höchstrichterlich wurde geurteilt, dass das den Anforderungen offensichtlich nicht entspricht, die Gleichwertigkeit der wechselseitigen Ansprüche werde durch diese Formulierung nicht einleuchtend dargestellt. Doch auch formale Verstöße gegen die gebotene Deutlichkeit häuften sich in den Widerrufsbelehrungen der Commerzbank. Für betroffene Kunden tritt noch bis Juni als Rechtsfolge die Widerrufbarkeit des Darlehensvertrages ein.

 

Ebenfalls betroffene Kreditinstitute:

 
  • DG Verlag, 2010 - 2012
  • Deutsche Bank, 2002 - 2009
  • Deutscher Sparkassenverlag, 2002 - 2010
  • AXA, 2005 - 2010
  • Landesbank Baden-Württemberg (LBBW), 2008 - 2012
  • Dresdner Bank, 2005 - 2012

 

Unbefristetes Widerrufsrecht im April von Schwarz-Rot gekippt - Commerzbank Kunden sollten sofort reagieren

Die Banken verlangten aufgrund einiger Einbußen eine Änderung der Rechtslage, um - wie begründet wurde - mehr Rechtssicherheit für Kreditinstitute herzustellen. Dieser Forderung gab die schwarz-rote Bundesregierung nach und brachte Anfang 2016 einen Gesetzesentwurf ein, der zum 1. April 2016 verabschiedet wurde. Seitdem ist fortan das Widerrufsrecht für fehlerhaft belehrte Verbraucher auf ein Jahr und 14 Tage befristet. Sogenannte Altfälle können ihr ehemals unbefristetes Widerrufsrecht noch bis zum 21. Juni 2016 geltend machen. Kunden der Commerzbank sollten auf diese Gesetzesänderung schleunigst reagieren, ihre Rechte geltend machen und den maximalen Nutzen aus der ehemals vorteilhaften Rechtslage ziehen.

 

Kanzlei Werdermann | von Rüden konsultieren und Widerruf gegenüber Commerzbank erfolgreich durchsetzen!

Um tatsächlich das Maximum aus dem rechtlichen Vorteil herausholen zu können, sollten sich betroffene Kunden einen Rechtsbeistand leisten. Zu kompliziert sind die Verflechtungen des Einzelfalls mit anderen Vorschriften und den AGB der einzelnen Kreditinstitute, als dass ein Laie sein Widerrufsrecht selbst mit größtmöglichem Erfolg durchsetzen könnte. Die Kanzlei Werdermann | von Rüden umfasst ein Team hervorragend ausgebildeter Anwälte, die bundesweit in diesem Bereich die Interessen ihrer Mandanten erfolgreich verfechten. Eine Erstprüfung der Vertragsunterlagen auf Widerrufbarkeit ist jetzt kostenlos.

 

Weitere Informationen unter: https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung

 

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Einschätzung

 
  1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
  2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden.
  3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf.
  4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.
  5. Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert, bis Sie aus dem Vertrag herauskommen.

Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet!

 

Mehr zu dem Thema:

    
  • UmweltBank AG nutzt fehlerhafte Widerrufsinformationen - günstige Chance für Umschuldung