Darlehensverträge der Sparda Bank noch heute widerrufbar!

Darlehensverträge der Sparda Bank noch heute widerrufbar!
12.03.2016407 Mal gelesen
Kunden der Sparda Bank, die seit 2002 einen Verbraucherdarlehensvertrag mit dem Kreditinstitut abgeschlossen haben, können durch fehlerhaft erfolgte Widerrufsbelehrungen seitens der Sparta Bank ihren Vertrag noch heute widerrufen!

Sparda Bank verwendete fehlerhafte Widerrufsbelehrungen - Darlehensverträge noch heute widerrufbar

Kunden der Sparda Bank, die seit 2002 einen Verbraucherdarlehensvertrag mit dem Kreditinstitut abgeschlossen haben, können durch fehlerhaft erfolgte Widerrufsbelehrungen seitens der Sparda Bank ihren Vertrag noch heute unkompliziert widerrufen. Im Jahr 2002 hat der Gesetzgeber den Verbraucherschutz gestärkt, indem er eine für alle Kreditinstitute verbindliche Verpflichtung einführte, bei Abschluss von Verbraucherdarlehensverträgen bestimmte Textbausteine und optische Gestaltungen zu nutzen. Bis heute halten sich jedoch etliche Kreditinstitute in ihren Widerrufsbelehrungen nicht an diese Musterwiderrufsbelehrung. Diese sind dann fehlerhaft, was zur Folge hat, dass Kreditnehmer ihre Alt-Kredite noch heute unkompliziert widerrufen können.

Nutzen Sie den "Widerrufsjoker" und widerrufen Sie Ihren teuren Darlehensvertrag!

Die Möglichkeit auch nach Jahren eines Vertragsabschlusses den Darlehensvertrag zu widerrufen wird auch "Widerrufsjoker" oder "ewiges" Widerrufsrecht genannt. Durch den "Widerrufsjoker" hat der Kreditnehmer die außerordentliche Chance, seinen zu hohen Zinsen abgeschlossenen Darlehensvertrag günstig loszuwerden. Bei einer herkömmlichen Kündigen fällt ggü. der Bank eine sog. Vorfälligkeitsentschädigung an, die bei einem Widerruf entfällt! Auf diese Weise kann ein zu hohen Zinsen abgeschlossener Kredit beseitigt werden und ein neuer, zu weitaus niedrigeren Zinsen, abgeschlossen werden.

Sparda Bank verliert Vertrauensschutz durch mehrfache Abweichung vom gesetzlichen Muster

Kreditinstitute, die das gesetzliche Muster für Widerrufsbelehrungen nutzen und auch nicht davon abweichen, genießen einen Vertrauensschutz. Der "Widerrufsjoker" ist dann nicht einsetzbar. Weist eine Widerrufsbelehrung erhebliche Abweichungen vom Muster des Gesetzgebers auf, besteht aber gerade kein Vertrauensschutz. So auch bei der Sparda Bank! Die vorliegende Ausgestaltung der Widerrufsinformationen verlangt dem Verbraucher ab, dass er komplizierten Normverweisungen nachgeht um die Voraussetzungen des Fristbeginns im Einzelnen nachzuvollziehen. Darüber hinaus enthält die Ausgestaltung verwirrende Angaben, die es dem Verbraucher unmöglich machen ohne juristische Kenntnisse zu erkennen, unter welchen Voraussetzungen die Frist konkret beginnen soll. Auch die vom Gesetzgeber vorgeschriebene optische Umrahmung wird vom Kreditinstitut nicht vorgenommen. Dadurch ergibt sich kein optisch erforderlicher Kontrast in der Gesamtbetrachtung des Vertrags. Vom gesetzlichen Muster wird zudem durch die Verwendung des Wortes "verminderter" statt "niedrigeren" Betrags erheblich abgewichen.

Undeutliche Gestaltung verwirrt Kreditnehmer - Verstoß gegen Deutlichkeitsgebot

Die verwendeten Belehrungen der Sparda Bank entsprechen nicht den gesetzlichen Vorgaben und dem Deutlichkeitsgebot. Die verwendeten Widerrufsbelehrungen unterscheiden sich gestalterisch nicht vom übrigen Schriftbild des Vertrags. Schriftgröße, Schriftart und Überschriften ähneln dem übrigen Vertragstext zu sehr. Eine optische Zäsur ist nicht zu erkennen. Zudem wird auf etwaige Zwischenüberschriften gänzlich verzichtet. Es erfolgt außerdem eine Belehrung über die Widerrufsfolgen, die den Darlehensnehmer nur einseitig über die Erstattung von Zahlungen bei einem Widerruf belehrt. Da sie keine Auskunft darüber gibt, dass auch die Bank einer Rückzahlungsfrist unterworfen ist, ist die Belehrung mithin schlichtweg falsch!

"Widerrufsjoker" durch beschlossenen Gesetzesentwurf schon bald verspielt!

Der "Widerrufsjoker" könnte jedoch aufgrund eines erst kürzlich beschlossenen Gesetzesentwurfs schon bald verspielt sein. Das Bundeskabinett hat in diesem Gesetzesentwurf beschlossen, dass fehlerhaft erfolgten Widerrufsbelehrungen eine absolute Widerrufsfrist von drei Monaten auferlegt wird. Für bereits abgeschlossene Darlehensverträge seit dem Jahre 2002, soll das "ewige Widerrufsrecht" letztmalig am 21. Juni 2016 möglich sein. Mithin hat der Verbraucher nur noch wenige Monate Zeit um seinen "Widerrufsjoker" auszuspielen. Es ist deshalb mehr als ratsam schnell zu handeln!

Widerrufsbelehrung anderer Kreditinstitute, die ähnliche Fehler enthalten:

  • DG Verlag 2009 und 2010

  • Deutscher Sparkassenverlag 2010

  • DSL Bank 2004 bis 2011

  • Dresdner Bank 2004 bis 2008

  • Commerzbank 2003 - 2008

  • Sparkassenverlag 2010

Werdermann I von Rüden bietet kostenlos Erstprüfung Ihrer Vetragsunterlagen - Vertrag noch heute widerrufen

Um sicher zu gehen, dass die Abweichungen in Ihrer Widerrufsbelehrung auch dazu führen, dass die Belehrung im rechtlichen Sinne als falsch anzusehen ist, ist eine Einzelfallprüfung obligatorisch. Die Kanzlei Werdermann I von Rüden bietet Ihnen als besonderen Service eine kostenlose Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen an und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Die Profis von Werdermann I von Rüden übernehmen bereits seit Jahren bundesweit entsprechende Mandate und genießen einen exzellenten Ruf auf diesem Gebiet.

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Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet!