ING DiBa eröffnet etlichen Darlehensnehmern unfreiwillig Weg zur wirtschaftlich attraktiven Umschuldung

ING DiBa eröffnet etlichen Darlehensnehmern unfreiwillig Weg zur wirtschaftlich attraktiven Umschuldung
02.03.2016290 Mal gelesen
ING DiBa Kunden können ihre Vertragsunterlagen bei Werdermann | von Rüden einer kostenlosen Erstprüfung unterziehen lassen und so den Widerruf auf den Weg bringen!

ING DiBa eröffnet etlichen Darlehensnehmern unfreiwillig Weg zur wirtschaftlich attraktiven Umschuldung

Darlehensnehmern der ING DiBa könnte sich unbemerkt und von der Bank ungewollt der Weg zu einem wirtschaftlich attraktiven Schachzug eröffnet haben. Denn diversen ING DiBa Kunden steht offenbar das Recht zu, alte Darlehensverträge noch heute zu widerrufen. Durch Fehler und Lücken in Widerrufsbelehrungen, die die ING DiBa in ihren Darlehensverträgen verwendete, sind eben diese Verträge nach geltendem Recht "ewig" widerrufbar. Die aktuelle Rechtslage sieht vor, dass bei Verträgen, in denen eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet wurde, die Widerrufsfrist nicht einsetzt. So sind auch viele Darlehensverträge der ING DiBa noch heute widerrufbar.


Abstoßen des Altkredits bei der ING DiBa vereinfacht - Geldersparnis greifbar

Mit dem Gebrauchen des "ewigen" Widerrufsrechts könnten Kunden der ING DiBa sich nun problemlos von ihrem Altkredit lösen - und Geld sparen. Denn im Gegensatz zur Kündigung folgt auf den Widerruf lediglich eine Rückabwicklung des Vertrages, mit der einhergeht, dass die Bank keine Ausgleichszahlungen fordern kann. Derartige Ausgleichszahlungen, die der Darlehensnehmer meist in Form der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung leisten muss, können erhebliche Geldbeträge ausmachen. ING DiBa Kunden könnten diese durch den Widerruf umgehen und sich selbst eine günstige Umschuldung ermöglichen.


Widerrufsbelehrungen der ING DiBa optisch wie inhaltlich mangelhaft

Dass ING DiBa Kunden eben jene, wirtschaftlich attraktive Möglichkeiten unfreiwillig eröffnet wurden, liegt an Missachtungen des gesetzlichen Deutlichkeitsgebots aus §355 Abs. 2 BGB a.F. In den Widerrufsbelehrungen der ING DiBa wurde der Kunde mehrfach nur unzureichend deutlich über den Widerruf und dessen Voraussetzungen und Folgen informiert. So ließ das Kreditinstitut wohl in vielen Belehrungen unerwähnt, dass dem Kunden im Falle eines Widerrufs eine Rückgewährung der von ihm erbrachten Leistungen durch die Bank zusteht. Das ist nicht unerheblich, wie der Bundesgerichtshof 2012 urteilte. Der Verbraucher werde über sein Verhältnis zur Bank in der Art lückenhaft informiert, dass es einen negativen Einfluss auf seine Entscheidungsfindung bezüglich eines Widerrufs haben könnte. Neben diesem beachtlichen Verstoß gegen die gebotene Deutlichkeit sind noch optische Mängel in den Belehrungen der ING DiBa zu finden.


Abweichungen vom gesetzlichen Muster machen ING DiBa voll für Fehler verantwortlich

Anstatt das gesetzliche Muster für Widerrufsbelehrungen unverändert zu übernehmen, hat sich die ING DiBa die Fehler innerhalb der verwendeten Widerrufsbelehrungen wegen Abweichungen vom Muster voll zurechnen zu lassen. Die Schutzwirkung des gesetzlichen Musters geht nämlich bei Abänderung dessen verloren, sodass sich die ING DiBa nun aus Unachtsamkeit für die fehlerhaften Widerrufsbelehrungen verantworten muss, anstatt den Vertrauensschutz des Gesetzgebers zu genießen.


Kreditinstitute, deren Widerrufsbelehrungen ähnliche Fehler enthielten:

 
  • Deutsche Bank, 2003
  • Commerzbank, 2003 - 2008
  • Bausparkasse Mainz AG, 2004 - 2012
  • BW Bank, 2010
  • DSL Bank, 2004 - 2006
 

Gesetzesänderung lässt "ewiges" Widerrufsrecht bereits im Juni erlöschen

Die Darlehensverträge, die derartige Fehler in ihren Widerrufsbelehrungen aufweisen, sollten schnell widerrufen werden. Die Möglichkeit für Verbraucher, vom "ewigen" Widerrufsrecht Gebrauch zu machen und so eine günstige Umschuldung vorzunehmen, verpufft mit dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung, die die Bundesregierung im Januar 2016 auf den Weg gebracht hat. Diese Gesetzesänderung wird aller Voraussicht nach im Juni Bundestag und Bundesrat passiert haben. Schon im Juni könnte das "ewige" Widerrufsrecht für Kunden der ING DiBa erloschen sein, sodass ein sofortiges Handeln erforderlich ist.


Werdermann | von Rüden - kostenlose Erstprüfung, kompetente Beratung, Durchsetzung des Widerrufs

 Um noch vor der Gesetzesänderung das "ewige" Widerrufsrecht gegenüber der eigenen Bank durchsetzen zu können, bedarf es einem kompetenten Rechtsbeistand. Keinesfalls sollte sich ein juristischer Laie an die komplexe Begutachtung seines Einzelfalls wagen. Die Kanzlei Werdermann | von Rüden umfasst ein erfahrenes Team junger Anwälte, die diversen Mandanten auf diesem Gebiet kompetent zur Seite stehen. Eine Erstprüfung der Vertragsunterlagen auf Widerrufbarkeit ist bei Werdermann | von Rüden kostenlos.

 

Weitere Informationen unter: https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung

 

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Einschätzung

 
  1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
  2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden.
  3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf.
  4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.
  5. Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert, bis Sie aus dem Vertrag herauskommen.

Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet!

 

Mehr zu dem Thema:

    
  • ING DiBa - Spitzenreiter bei falschen Widerrufsbelehrungen