Die Zinslast der Immobilienfinanzierungskredite, die ein Darlehensnehmer heutzutage trägt, liegt erheblich unter der von Altverträgen aus der Vergangenheit. Dieser Unterschied in den Prozentpunkten kann bei Darlehen, die ein größeres Vorhaben abdecken, schnell mehrere tausend Euro ausmachen. Verständlicherweise suchen viele Kreditnehmer daher nach einem Weg aus den Altverträgen.
Allerdings ist eine vorzeitige Kündigung des Kredits bei fast allen Banken, wie auch der BHW Bausparkasse, mit einem unschönen Beigeschmack versehen: Geldhäuser wie die BHW Bausparkasse verlangen von den Kunden eine Art Vertragsstrafe, die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Da diese Summe gerade in Deutschland eine deftige Höhe hat, lohnt sich die Kündigung vor Fälligkeit oftmals nicht.
Widerruf des Kredits bei der BHW Bausparkasse bietet eine Lösung
An dieser Stelle kommt eine juristische Möglichkeit ins Spiel, die ursprünglich nicht gedacht ist, Darlehensnehmern zu niedrigeren Zinsen zu verhelfen: der Widerruf des Darlehens. Verbrauchern, also privat Handelnden, steht zu ihrem Schutz ein Widerrufsrecht zu, das gewöhnlich innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss ausgeübt werden muss. Aber auch heute noch - viele Jahre nach dem Vertragsschluss - können Bankkunden von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Der Grund: Banken, wie die BHW Bausparkasse, sind gesetzlich verpflichtet, die Bankkunden ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht zu belehren. Bei etlichen Banken finden sich jedoch tausende von fehlerhaften Belehrungen. Diese Fehler führen dazu, das die Frist für die Ausübung des Widerrufs erst gar nicht zu laufen beginnt. Denn Verbraucher sollen ihr Recht auch effektiv nutzen können.
Wann ist eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft?
Wann eine Widerrufsbelehrung der Bank den Anforderungen an eine vollumfängliche Belehrung entspricht, kann nicht pauschal festgestellt werden. Die Frage, ob Fehler in der Belehrung enthalten sind, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Anhaltspunkte geben jedoch die jeweils vom Gesetzgeber vorgegebenen Vorlagen. Die Belehrungen können fehlerhaft sein, wenn sie von dem Muster abweichen. Viele Kreditinstitute schmückten ihre Klauseln mit verwirrenden Hinweisen oder hoben die Widerrufsbelehrung nicht optisch deutlich vom Vertragstext hervor.
Bankenlobby bringt Gesetzgeber zur Abschaffung des "ewigen" Widerrufsrechts
Kunden der BHW Bausparkasse, die mit dem Gedanken spielen, von dem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, müssen sich allerdings jetzt beeilen: Die Bundesregierung plant das "ewige" Widerrufsrecht abzuschaffen. Demnach soll Juni 2016 die letzte Möglichkeit bestehen, Verträge aus der Zeit von 2002 bis 2010 zu widerrufen. Es lohnt sich daher, eine zeitnahe Prüfung durchzuführen.
BHW Bausparkasse verwendete mehrdeutige Angaben zum Beginn der Frist
"Die Widerrufsfrist beginnt einen Tag nachdem die Bausparkasse dem/den Darlehensnehmer(n)/Gesamtschuldner(n) ... mitgeteilt ... hat, frühestens aber am Tag des Vertragsschlusses." So belehrte die BHW Bausparkasse in Verträgen um 2007 ihre Kunden zum Beginn der Frist. Allerdings ist diese Belehrung nicht eindeutig genug. Der Verbraucher könnte, da ihm die komplizierte Fristberechnung nach dem BGB oftmals nicht bekannt sein dürfte, dem Fehlschluss erliegen, der Tag des Vertragsschlusses sei bei der Frist mit zu berechnen. Denn der erste Teil des Satzes macht klar, dass die Frist erst einen Tag nach den aufgezählten Mitteilungen an den Kunden beginnt. Im zweiten Teil aber, der den Vertragsschluss erwähnt, gibt es eine solche Klarstellung nicht. Beide Auslegungsmöglichkeiten erscheinen möglich. Allerdings legt die Fristberechnung des BGB fest, dass der Tag des Vertragsschlusses nicht mitzuzählen ist.
Andere Geldhäuser - Gleicher Fehler
Ähnliche oder gleiche mehrdeutige Angaben finden sich auch bei anderen Banken. So verwendete eine ähnliche Formulierung beispielsweise auch:
- die Münchener Hypothekenbank eG um 2007
- die Sparda Bank Nürnberg in der Zeit von 2007 bis 2009
- die Deutsche Apotheker- und Ärztebank zwischen 2007 und 2009
Rechtsanwaltskanzlei Werdermann | von Rüden bietet kostenlose Erstprüfung Ihrer Unterlagen
Verbrauchern, die über einen Widerruf nachdenken, ist eine Prüfung durch Experten empfohlen. Denn nicht selten beschneiden sich Bankkunden ihrer Möglichkeit durch Widerrufserklärungen, die nicht anwaltlich abgesichert sind. Es bleibt nämlich zu bedenken, dass das Widerrufsrecht zu anderen Zwecken entwickelt wurde. Die im Bankrecht erfahrenen Anwälte der Kanzlei Werdermann | von Rüden empfehlen betroffenen Bankkunden, zeitnah die Möglichkeit eines Widerrufs prüfen zu lassen. Die Kanzlei bietet Verbrauchern eine kostenlose Erstbegutachtung ihrer Unterlagen an.
Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:
- Sie wissen ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist
- Wir sagen Ihnen wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden
- Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf
- Wir sagen Ihnen was die Rechtsdurchsetzung kostet
- Wir sagen Ihnen wie lange es dauert bis Sie aus dem Vertrag heraus kommen
Kurz: Sie wissen was Ihnen zusteht und was es kostet