Formfehler der BHW Bausparkasse zu Ihren Gunsten

Kredit und Bankgeschäfte
07.10.2015271 Mal gelesen
Widerruf des Kredits bei der BHW Bausparkasse AG

Aktuell beschäftigt viele private Kreditnehmer die Frage, ob sich eine Umschuldung wegen der derzeit niedrigen Zinsen auch für sie lohnt. Die auf den ersten Blick sehr attraktive Refinanzierung verliert einen Großteil ihres Reizes oft durch eine unangenehme Folge der Kündigung. Die meisten Darlehensverträge, wie die der BHW Bausparkasse AG, enthalten eine Regel zur vorzeitigen Kündigung: Die Darlehensnehmer müssen eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Diese Ausgleichszahlung fällt gerade in Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Ländern enorm hoch aus. Forderungen, die mehrere Zehntausend Euro umfassen, sind nicht unüblich.

Umschichten ohne Vorfälligkeitsentschädigung durch einen Widerruf des Vertrags

Doch es gibt für viele Immobiliendarlehen eine Möglichkeit, aus dem Vertrag herauszukommen, die für privat Handelnde oftmals nicht evident ist. Diese Möglichkeit ist ein Widerruf des Vertrags. Der Gesetzgeber räumte Verbrauchern, also zu privaten Zwecken Handelnden, diese Möglichkeit im November 2002 gesetzlich ein. Seitdem sind gleichzeitig die Banken als Darlehensgeber verpflichtet, den privaten Darlehensnehmer über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß aufzuklären. Tun sie dies nicht, können die Verträge regelmäßig noch heutzutage widerrufen werden. Eine Verjährung oder ein Zeitablauf sind in diesen Fällen nicht vorgesehen.

Ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung bei der BHW Bausparkasse AG?

Wann eine Widerrufsbelehrung ordnungsgemäß ist, lässt sich nicht pauschal für alle Fälle beantworten, sondern kann nur im Einzelfall anhand der jeweiligen Belehrung festgestellt werden. Jedoch liefert der Vergleich mit der vom Gesetzgeber vorgegebenen Mustererklärung, die es zu der Zeit des Vertragsschlusses gab, gute Hinweise. Experten des Verbraucher- und Bankrechts können eventuelle Abweichungen entdecken und einschätzen, ob diese zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung führen. Auch Unterschiede in der äußerlichen Aufmachung der Belehrung können teilweise schon dazu führen, dass das Widerrufsrecht noch nicht erloschen ist.

Fehlende Zwischenüberschriften bei Belehrungen der BHW Bausparkasse AG

Solche Fehler können zum Beispiel Kreditverträge der BHW Bausparkasse AG enthalten, die in den Jahren zwischen 2004 und 2008 verwendet wurden. Dort wurden die einzelnen Absätze der Belehrung nicht durch Zwischenüberschriften getrennt. Im maßgeblichen Muster sind jedoch klare Überschriften zu verschiedenen Aspekten gefordert. Beispielsweise werden dort "Widerrufsfolgen" einzeln aufgeführt. Diese Abweichungen vom Muster sind für Verbraucher oft nicht erkennbar. Doch sind auch solche formalen Aspekte maßgeblich für die Einschätzung der Darlehensnehmer zur Vorteilhaftigkeit des Widerrufsrechts. Denn für eine schnell verständliche Belehrung muss nicht nur der Inhalt korrekt sein. Auch die Form der Belehrung trägt dazu bei, dem juristisch nicht geschulten Verbraucher den Text verständlich zu machen. Denn der erste Blick des Kreditnehmers geht oftmals auf die Überschrift.

Außerdem können fehlende Zwischenüberschriften, wie bei Belehrungen der BHW Bausparkasse AG, nicht nur lückenhafte, sondern auch irreführende Rückschlüsse der Verbraucher zulassen. So könnte der fehlende klare Hinweis auf die Widerrufsfolgen dazu führen, dass der Kreditnehmer nur seine Rechte, nicht auch seine Pflichten wahrnimmt.

Verstoß gegen das "Deutlichkeitsgebot" in unzähligen Verträgen - nicht nur bei der BHW Bausparkasse AG

Widerrufsbelehrungen, die die Anforderungen an eine deutliche Gestaltung ("Deutlichkeitsgebot") nicht erfüllen, finden sich auch bei vielen anderen Banken. Allein das Problem der veränderten Überschriften ist ebenso zum Beispiel bei der

- DSL Bank (2004-2006)

- der Postbank (2005/2006) und

- der Santander Consumer Bank (um 2009) vorhanden.

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