Darlehensvertrag widerrufen: So sparen Sie bares Geld!

Darlehensvertrag widerrufen: So sparen Sie bares Geld!
14.01.2015207 Mal gelesen
In Zeiten niedriger Zinssätze ist die Finanzierung eines Eigenheims günstiger denn je – nur Verbraucher, die noch einen alten Darlehensvertrag ab dem Jahre 2002 abbezahlen müssen, ärgern sich. Für sie gelten die niedrigen Zinssätze nämlich nicht und ihr Kredit ist noch wesentlich höher verzinst.

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden, zugleich auch Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, zeigt einen Weg, aus diesem Dilemma herauszukommen und rät Verbrauchern: "Prüfen Sie Ihren Kreditvertrag und ziehen Sie den Widerrufsjoker".

Der "Widerrufsjoker" ermöglicht es Verbrauchern, ihren Kreditvertrag auch noch Jahre nach Vertragsschluss zu widerrufen und rückabzuwickeln. Mit einer Anschlussfinanzierung kann man sich dann einen Kredit mit den heutzutage niedrigen Zinssätzen sichern. Möglich macht dies ein Fehler der Banken hinsichtlich der in den Kreditverträgen verwendeten Widerrufsbelehrungen. Rechtsanwalt Cäsar-Preller schätzt, dass mehr als zwei Drittel aller Kreditverträge seit 2002 eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung besitzen.

Grundsätzlich haben Verbraucher das Recht, einen Darlehensvertrag binnen einer Frist von 14 Tagen zu widerrufen - wenn eine korrekte Widerrufsbelehrung im Vertrag enthalten ist. "Fehlt aber eine Widerrufsbelehrung ganz oder ist sie fehlerhaft, besteht die Chance, den Vertrag auch noch nach Jahren widerrufen zu können.", meint Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Sind in einer Widerrufserklärung beispielsweise unklare Formulierungen wie "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung." enthalten, so ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft und die Widerrufsfrist beginnt nicht zu laufen. So kann möglicherweise ein Kreditvertrag aus dem Jahre 2002 auch heute noch wirksam widerrufen werden.

Zu beachten ist im Falle eines wirksamen Widerrufes aber, dass der Kreditvertrag rückabgewickelt wird. Das bedeutet auch, dass die Restschuld innerhalb von 30 Tagen an die Bank zurückgezahlt werden muss. Es sollte zunächst also unbedingt eine Anschlussfinanzierung gesichert sein.

Rechtsanwalt Cäsar-Preller, der bundesweit Mandanten in Widerrufsfällen vertritt, rät Verbrauchern auch, aufgrund der meist hohen Darlehenssummen und des damit verbundenen Risikos, vor Erklärung eines Widerrufes sich anwaltlich vertreten und seinen Vertrag prüfen zu lassen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt Sie gerne, falls sie einen Widerruf tätigen möchten. Melden Sie sich einfach per Telefon oder E-Mail:

Tel: 0611 450 230
E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de