Kreditbearbeitungsgebühren – Ansprüche verjähren zum 31. Dezember 2014

Kreditbearbeitungsgebühren – Ansprüche verjähren zum 31. Dezember 2014
17.11.2014278 Mal gelesen
Das zweite Urteil des BGH hat die Ansprüche von Kreditnehmern auf Rückerstattung von Kreditbearbeitungsgebühren erheblich erweitert. Verträge bis ins Jahr 2004 hinein sind betroffen. Allerdings setzt das Urteil Kreditnehmer mit Anspruch auf Rückerstattung auch mächtig unter Zeitdruck.

Die dergestalt betroffenen Altverträge aus den Jahren 2004 bis 2011 unterliegen nämlich weiterhin der 3-jährigen Verjährungsfrist nach Kenntnisnahme des ersten obergerichtlichen Urteils aus 2011 und verjähren damit zum 31. Dezember 2014.

Das Portal www.kreditbearbeitungsgebuehren.de hat zur Verdeutlichung der nicht ganz einfachen Grundlagen eine Tabelle erstellt, die recht eindeutig das Anspruchsalter dem Erstattungsanspruch und der Verjährungsfrist gegenüberstellt. Wichtig ist dabei, dass Ansprüche von zwischen 2004 und dem 31. Dezember 2011 grundsätzlich spätestens zum Ende des Jahres 2014 verjähren. Hier ist definitiv Eile geboten: Wer Innerhalb der vergangenen 10 Jahre (taggenau) einen Kreditvertrag abgeschlossen hat, in dem im Kleingedruckten Bearbeitungsgebühren definiert wurden, sollte diese Gebühren schnellstens zurückfordern.

Hilfestellung dabei leistet das Portal www.kreditbearbeitungsgebuehren.de, das von der Berliner Rechtsanwältin Jacqueline Scheidemann in Kooperation mit dem Verein "Deutsche Sozialhilfe e.V" geführt wird. Zum Festpreis von 79,90 Uhr werden Bearbeitungsgebühren zurück gefordert. Das kann sich lohnen: Bei einem Verbraucherkredit, der für 30.000 Euro Auszahlungssumme 2 Prozent Bearbeitungsgebühren beinhaltete, errechnet sich ein Erstattungsanspruch von 600 Euro.

Mehr Infos auf www.kreditbearbeitungsgebuehren.de

 

Kontakt:

Jacqueline Scheidemann
Kleineweg 70
12101 Berlin

Telefon: (0 60 22) 20 55 - 2310   
E-Mail: info@kreditbearbeitungsgebuehren.de

 

Kanzleiprofil:

Rechtsanwältin Jacqueline Scheidemann hat den Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit auf die Rechtsgebiete Arbeitsrecht und Sozialrecht gelegt und ist auch bundesweit dabei behilflich, unberechtigt geforderte Bearbeitungsgebühren von den Kreditinstituten zurückzuholen.

Ihr Anspruch und ihre Motivation sind, auch denjenigen zu ihrem Recht zu verhelfen, die sich ihrer Rechte im Dschungel aus Paragraphen und Vorschriften, besonders im Sozialrecht, vielleicht gar nicht bewusst sind. Passend dazu ist Jacqueline Scheidemann auch Kooperationsanwältin für den Verein "Deutsche Sozialhilfe e.V.".

Zu ihrer Tätigkeit gehört es ebenso, die Interessen und Rechte des Verbrauchers durchzusetzen. Dazu zählt auch die Rückforderung unberechtigt erhobener Kreditbearbeitungsgebühren durch Banken und Sparkassen. Schnell, unkompliziert und ohne großen Aufwand für den Mandanten.  

Rechtsanwältin Jacqueline Scheidemann regelt Erstattungsansprüche auf Kreditbearbeitungsgebühren bundesweit.

Rechtsanwältin Jacqueline Scheidemann ist während der Bürozeiten montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr zu erreichen.