Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen und ihre Folgen

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen und ihre Folgen
28.07.2014663 Mal gelesen
Warum Fehler in den Widerrufsbelehrungen von Banken, Sparkassen und Versicherungen zur Widerrufbarkeit von Darlehensverträgen führen und wie Darlehensnehmer ihre Recht durchsetzen können.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen und die Folgen

 

Seit 2002 müssen Finanzierungsinstitute (Banken, Sparkassen und Versicherungen) Darlehensverträge mit einer schriftlichen Widerrufsbelehrung versehen. Zum notwendigen Inhalt hat das Bundesjustizministerium eigens Mustertexte entworfen.

Stattdessen wurden in vielen Fällen von den Finanzierungsinstituten eigene Texte entwickelt, die sich im Nachhinein als zu schwammig und irreführend erweisen.

 Das hat Auswirkungen auf den Bestand der abgeschlossenen Kreditverträge. Die sind nämlich nichtig. Aus diesem Grund können Kreditnehmer sich auch nach vielen Jahren noch auf die Nichtigkeit der Kreditverträge berufen. Das Widerrufsrecht verjährt nicht.

 Hiervon betroffen sind die Widerrufsbelehrungen eines Großteils der namhaften Banken und Versicherungen, Bausparkassen und örtlichen Sparkassen.

 Nach dem Widerruf ist der Kredit zurückzuzahlen. Für den Zeitraum, in dem der Kredit dem Kunden zur Verfügung gestanden hat, hat der Kreditnehmer nur die marktüblichen Zinsen zu zahlen. Das Finanzierungsinstitut muss umgekehrt seinem Kunden die erhaltenen Zinsen und auch den Ertrag, den es mit diesen Zinsbeträgen erwirtschaftet hat, herausgeben.

Die Überprüfung der Widerrufsbelehrungen rückwirkend bis 2002 lohnt sich schon deshalb, weil die heutigen Zinsen den niedrigsten Stand des letzten Jahrzehnts erreicht haben. Das Widerrufsrecht eröffnet somit die Möglichkeit, sich z. B. von einer teuren Baufinanzierung und auch von einem Forward-Darlehen zu lösen. Selbst, wenn der Kredit bereits zurückgezahlt wurde, kann sich eine Überprüfung im Nachhinein noch lohnen.

 Bevor das Widerrufsrecht ausgeübt wird, sind drei Schritte unumgänglich:

  1.  Prüfen der Widerrufsbelehrung
  2. Ablösebetrag des Kredits ermitteln und Finanzierung sicherstellen
  3. Ausübung des Widerrufsrechts

 Dies beinhaltet komplexe rechtliche und wirtschaftliche Fragen, die ohne fachliche Hilfe in der Regel nicht zu klären sein werden.

Von übereiltem Handeln ist dringend abzuraten.