BGH bei gekündigten Immobiliendarlehen: Keine Vorfälligkeitsentschädigung nach Kündigung durch Bank

BGH bei gekündigten Immobiliendarlehen: Keine  Vorfälligkeitsentschädigung nach Kündigung durch Bank
22.02.2013672 Mal gelesen
BGH bei gekündigten Immobiliendarlehen: Keine Vorfälligkeitsentschädigung nach Kündigung durch Bank

Kündigt die Bank ein Immobiliendarlehen, erhält sie lediglich einen Verzugszins, jedoch keinen Erfüllungsschaden. Dieser entspricht im wesentlichen der Vorfälligkeitsentschädigung, die regelmäßig bei vorzeitiger Kündigung dur den Kunden, von diesem zu leisten ist.
Der Kläger forderte den von ihn an die Bank geleisteten Erfüllungsschaden zurück. In der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof, stellten die Richter klar, dass ein Erfüllungsschaden nicht geschuldet ist. Die beklagte Bank erkannte daraufhin den Rückforderungsanspruch des gekündigten Darlehensnehmers an (BGH XI ZR 512/11 v. 15.01.2013).

Dr. Ansgar Vögeli 22.02.2013

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