Partiarische Darlehen zur Projektfinanzierung

23.01.2013 526 Mal gelesen
Das partiarische Darlehen ist für Unternehmen, die eine schnelle und kostengünstige Finanzierung suchen, geeignet. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen auf der Grundlage seines Businessplans die Rück- und Zinszahlung der Darlehen darstellen kann.

Kapitalbeschaffung ist und bleibt für junge Unternehmen bei der Umsetzung vielversprechender Ideen das entscheidende Thema. Dies gilt insbesondere, weil gerade junge Unternehmen häufig nicht die Voraussetzungen erfüllen, die Banken, dank Basel II (und demnächst auch dank Basel III) im Rahmen einer Kreditvergabe fordern. Wir sind im Jahr 2013 und das Geld liegt weiterhin nicht auf der Straße.


Dr. Barbara Dörner, Rechtsanwältin bei mzs Rechtsanwälte aus Düsseldorf berichtet aus ihrem Schwerpunktbereich: "Das partiarische Darlehen eignet sich im Grunde für alle Unternehmen, die eine vergleichsweise schnelle und kostengünstige Lösung für ihren Kapitalbedarf suchen. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen auf der Grundlage seines Businessplans die Rück- und Zinszahlung der Darlehen darstellen kann."

Die Expertin hat Erfahrung mit Projekten aus den unterschiedlichsten Bereichen. Denn das Konzept des Darlehens ist von dem finanzierten Projekt unabhängig. So reichen die Projekte von Immobilienhandel, über Windkraft/Solarenergie, Baugeschäft bis hin zu sale-and-lease back Modellen.

Das partiarische Darlehen ist ein sehr flexibles Anlagemodell, mit dem Kapitalbedarfe bis zu mehrstelligen Millionenbeträgen eingeworbenen werden können. Angestrebte Summen von über 50 Mio Euro sind dabei keine Seltenheit. Zumeist legt der Initiator eine Mindestzeichnungssumme, eine Laufzeit, die ebenfalls flexibel ist (1-20 Jahre) sowie eine Festverzinsung und das partiarische Recht fest. Das partiarische Recht kann in einer gewinnabhängigen oder umsatzabhängigen Verzinsung bestehen, wobei auch eine jeweils projektbezogene Begrenzung möglich ist.

Hierin liegt der große Vorteil eines Partiarischen Darlehens für die Investoren wie für das Unternehmen - neben dem üblichen Festzins bietet das partiarische Recht die Möglichkeit, eine bei wirtschaftlichem Erfolg des Unternehmens weit über dem üblichen Zins liegende Vergütung für das Darlehen zu erhalten. Bleibt der wirtschaftliche Erfolg aus, ist das Unternehmen nur zur Zahlung des Festzinses verpflichtet.

Besonders attraktiv lassen sich die Darlehen durch zusätzliche Wandlungsrechte (sogenannte Equity Kicker) gestalten. Zum Schutz der Investoren können zusätzliche Dokumentationspflichten, unterschiedlich weitgehende Zweckbindungen und weitere Vertragsdetails geregelt werden. Wie so häufig, liegt aber auch hier der Teufel im Detail und da im Rahmen von partiarischen Darlehen insbesondere die Grenze zur prospektpflichtigen stillen Gesellschaft und zum Betreiben von Einlagengeschäften (Bankgeschäft) bei Ungenauigkeiten sehr leicht überschritten werden kann, ist die Vertragserstellung Fachleuten zu überlassen, die sich mit der Materie auskennen. Dr. Barbara Dörner weiß um die Fallstricke und warnt Investoren wie Initiatoren, selbst zusammen geschusterten Vertragsunterlagen zu vertrauen. Am wichtigsten für beide Vertragsparteien ist es jedoch, dass der dem Darlehen zugrundeliegende Businessplan belastbar ist.

Dr. Dörner: "Hier ist es Aufgabe der begleitenden Rechtsanwälte, die Bedingungen für ein partiarisches Darlehen so auszuhandeln, dass sich die Vorteile auf beiden Seiten ergeben - sicher, fair und transparent. Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen, Kanzleigründer und in Düsseldorf seit Jahren Experte bei der Ausgestaltung von Verträgen zu partiarischen Darlehen, kann diese Finanzierungsform aus juristischer Sicht durchaus empfehlen: "Die Suche nach Finanzierungen wird immer schwerer, partiarische Darlehen finanzieren heute mutige Ideen und kreative Projekte!" Sein abschließender Tipp: "Sorgen Sie für die Qualität Ihres Projektes und damit für das Interesse potentieller Geldgeber - wir sorgen dafür, dass die Finanzierung mit Hilfe eines partiarischen Darlehens juristisch sauber gelöst wird. Eine professionelle juristische Begleitung schafft den notwendigen Vertrauensvorschuss, den Ihre Geldgeber mindestens ebenso gern sehen, wie einen guten Businessplan!"


Mehr Infos zu partiarischen Darlehen auf www.partiarische-darlehen.de

mzs Rechtsanwälte GbR
Goethestr. 8-10
D-40237 Düsseldorf

Telefon: 49 211 280663-0
Telefax: 49 211 280663-98
info@mzs-recht.de

www.mzs-recht.de