Mysterium Bürgschaft

Kredit und Bankgeschäfte
19.06.20071462 Mal gelesen

Jeder hat es schon einmal gehört, aber kaum einer weiß wirklich was eine Bürgschaft bedeutet. Mit einer Bürgschaft verpflichtet man sich als Bürge vertraglich, für die Schuld eines anderen einzustehen für den Fall, dass dieser nicht zahlen kann. Die Bürgschaft hat den Sinn einer Sicherheit für den Gläubiger. Häufig verwendet werden Bürgschaften bei Darlehensverträgen oder Mietverträgen mit Studenten. In dem Bürgschaftsvertrag kann konkret festgelegt werden, für welche Schuld aus welchem Vertrag, für welchen Schaden oder in welcher Höhe gebürgt werden soll. Auch ein Kündigungsrecht kann vereinbart werden. Kann der Schuldner nicht mehr zahlen, muss der Bürge voll für die noch offene Forderung aufkommen. Eine Bürgschaft eignet sich daher auch als Ersatz für den Fall, dass keine Versicherung besteht. Sind z.B. beim Hausbau der Architekt oder das Bauunternehmen nicht versichert und möchte man vorbeugen, dass man bei einem Schaden ins Leere greift, kann man für diesen Fall einen Bürgen einsetzen. Dabei ist es sowohl für den Bürgen wichtig zu prüfen, wie groß das Risiko ist, dass er in Regress genommen wird als auch für den Gläubiger, wie zahlungskräftig der angebotene Bürge überhaupt ist. Unwirksam sind hingegen solche Bürgschaftsverträge, bei denen von Anfang an klar war, dass der Bürge nie in der Lage sein wird, die Schuld zu begleichen sondern nur aus familiärer Pflicht oder anderem Druck gehandelt hat.