Beiträge zur privaten Krankenversicherung unzulässig
Die privaten Krankenversicherungen bieten enorme Vorteile gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen. Umfangreichere Heil- und Vorsorgeleistungen sowie schneller Terminvergabe bei Ärzten und umfangreichere Untersuchungen sind nur ein Teilaspekt. Die höheren Versicherungsbeiträge nimmt man dafür gerne in Kauf. Um die hohen Standards auch auf Dauer gewährleisten zu können, sind die Versicherungen auf eine ständige Anpassung der Versicherungsbeiträge angewiesen. Die Krankenversicherungen sind bei der Erhöhung der Versicherungsbeiträge natürlich nicht völlig frei. Die Erhöhung hat nach gewissen rechtlichen Vorgaben zu erfolgen. Von einigen Versicherungen werden diese Vorgaben jedoch nicht eingehalten.
Wer kann sich privat krankenversichern?
Privat krankenversichern können sich Personen, die nicht nach § 5 SGB V in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. In der Regel sind das Richter und Beamte, Freiberufler und Selbständige sowie Angestellte mit einem Jahresbrutto ab 59.400 EUR. Die Kinder der Privatversicherten sind in der Regel mitversichert.
Unwirksame Beitragserhöhung
Beitragserhöhungen ermöglichen es der Versicherung den hohen Standard für die Versicherten, auf Dauer zu gewährleisten. Auch die Versicherungen sind an die wirtschaftlichen und ökonomischen Verhältnisse gebunden. Teilweise werden die Beiträge nicht nach den gesetzlichen Vorschriften erhöht. Zur Wirksamkeit der Beitragserhöhungen muss die Erhöhung zwingend von einem unabhängigen Treuhänder genehmigt werden. Fehlt diese Genehmigung, sind die Beitragserhöhungen folglich unwirksam.
Das Landgericht Potsdam und das Landgericht Frankfurt/Oder haben in wegweisenden Urteilen die Prämiengestaltung der AXA und der DKV für unwirksam erklärt. Die Landgerichte sahen in beiden Fällen, die Unabhängigkeit des Treuhänders als nicht gegeben an. Dadurch fehlte die "Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders" und die Prämienerhöhung ist unzulässig. Neben der DKV und der AXA bestehen auch, in Bezug auf die Prämienerhöhungen der Allianz und der Signal Iduna Anhaltspunkte, dass diese unwirksam sind. Auch weitere Versicherungen könnten die Versicherungsprämien in unzulässiger Weise erhöht haben.
Rückforderung der Versicherungsbeiträge
Versicherungsbeiträge, die nicht nach den gesetzlichen Vorschriften erhöht wurden sind unzulässig. Unzulässig erhöhte Beiträge schuldet der Versicherte grundsätzlich nicht. In der Regel dürften die Versicherten die Beiträge bereits gezahlt haben. Das gibt dem Versicherten die Möglichkeit die zu viel gezahlten Beiträge zurückzufordern. Darüber hinaus kann der Versicherte, unter Umständen, eine Nutzungsentschädigung, also eine Art Verzinsung seiner Beiträge, verlangen. Die Rückforderung der Versicherungsbeträge stellt sich somit als äußert lukrativ heraus. Die Kosten für die Durchsetzung der Ansprüche übernimmt im Regelfall die Rechtsschutzversicherung. Somit entstehen dem Versicherten, über eine mögliche Selbstbeteiligung hinaus, keine Kosten.
Sie Ihr gutes Recht war !
Weitere Information zu Rückforderung von privaten Krankenversicherungsbeiträgen erhalten Sie hier im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung. Nehmen Sie Ihr gutes Recht wahr und lassen Sie sich kostenlos beraten! Die Versicherungsexperten der Kanzlei Werdermann / von Rüden stehen Ihnen unter 030 200 590 770 sowie unter info@wvr-law.de zur Verfügung