Krankenversicherungsbeiträge der DKV und AXA zurückfordern

Krankenversicherung
02.03.2018365 Mal gelesen
Das Landgericht Potsdam und das Landgericht Frankfurt/Oder haben in wegweisenden Urteilen die Prämiengestaltung der AXA und der DKV für unwirksam erklärt.

Prämienerhöhung oft unzulässig

Private Krankenversicherungen bieten eine relativ umfangreiche Absicherung. Sämtliche Kosten für Heil- und Vorsorgebehandlungen werden größtenteils von den Versicherungen übernommen. Privat Krankenversicherte genießen darüber hinaus einen hohen Stellenwert bei Ärzten und anderen Heilberufen. Die hohen Standards können die Versicherungen jedoch nur durch relativ hohe Versicherungsprämien finanzieren. Dennoch stellt die private Krankenversicherung für viele Menschen eine attraktive Alternative zu den gesetzlichen Krankenversicherungen dar.

Wer ist in der privaten Krankenversicherung versichert?

Privat krankenversichern, können sich Diejenigen, die nicht nach § 5 SGB V in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. In der Regel sind das Beamte und Richter, Selbständige und Freiberufler sowie Angestellte, Künstler und Journalisten mit einem Jahresbruttoeinkommen von mindestens 59.400 EUR. Auch Studenten können sich unter bestimmten Umständen privat krankenversichern. Kinder von privat versicherten werden regelmäßig in der Familienversicherung mitversichert.

Beitragserhöhung

Um den guten Standard der privaten Krankenversicherungen auch dauerhaft gewährleisten zu können, sind die Versicherung auf eine regelmäßige Beitragserhöhung angewiesen. Doch nicht immer entsprechen die Beitragserhöhungen den gesetzlichen Vorschriften. Für eine zulässige Beitragserhöhung bedarf es der Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders. In einigen Fällen fehlt dem Treuhänder jedoch die erforderliche Unabhängigkeit. Dadurch werden die Beitragserhöhungen unzulässig und damit unwirksam.

Das Landgericht Potsdam und das Landgericht Frankfurt/Oder haben in wegweisenden Urteilen die Prämiengestaltung der AXA und der DKV für unwirksam erklärt. Die Landgerichte sahen in beiden Fällen, die Unabhängigkeit des Treuhänders als nicht gegeben an. Dadurch fehlte die "Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders" und die Prämienerhöhung ist unzulässig. Neben der DKV und der AXA bestehen auch, in Bezug auf die Prämienerhöhungen der Allianz und der Signal Iduna Anhaltspunkte, dass diese unwirksam sind. Auch weitere Versicherungen könnten die Versicherungsprämien in unzulässiger Weise erhöht haben.

Versicherungsbeiträge jetzt zurückfordern.

Fordert die Krankenversicherungen Beiträge, die in unzulässiger Weise erhöht wurden, schuldet der Versicherungsnehmer diese Beiträge nicht. In den meisten Fällen haben die Versicherungsnehmer die Beiträge jedoch schon bezahlt. In diesen Fällen können die Versicherten die zu viel gezahlten Beiträge zurückfordern. Darüber hinaus kann der Versicherte auch eine Nutzungsentschädigung für die zu viel gezahlten Beträge, also eine Art Verzinsung, verlangen. Dies bedeutet, dass der Versicherte mehr zurückerhält als er selbst eingezahlt hat. Sind die Prämienerhöhungen der privaten Krankenversicherungen unwirksam, bestehen gute Chancen die Beiträge bereits im außergerichtlichen Verfahren zurück zu bekommen. Die Kosten der Durchsetzung der Ansprüche gegen die Krankenversicherung werden zumeist von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Daher entstehen den Versicherten, über die Selbstbeteiligung hinaus, in der Regel keine Kosten.

Wir unterstützen Sie gern !

Weitere Information zu Rückforderung von privaten Krankenversicherungsbeiträgen erhalten Sie hier im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung. Nehmen Sie Ihr gutes Recht wahr und lassen Sie sich kostenlos beraten! Die Versicherungsexperten stehen Ihnen unter 030 200 590 770 sowie unter info@wvr-law.de zur Verfügung