Beiträge zur privaten Krankenversicherung zurückfordern

Krankenversicherung
27.02.2018500 Mal gelesen
Das Landgericht Potsdam und das Landgericht Frankfurt/Oder haben in wegweisenden Urteilen die Prämiengestaltung der AXA und der DKV für unwirksam erklärt.

Krankenversicherungsbeiträge teilweise unzulässig

Private Krankenversicherungen bieten viele Vorteile gegenüber den gesetzlichen Versicherungen. Neben einem besseren Leistungsumfang bei Heil- und Vorsorgebehandlungen stehen bevorzugte Behandlungen durch den Arzt selbst im Vordergrund. Die grundsätzlich guten Leistungen der privaten Krankenversicherungen verursachen jedoch auch hohe Kosten, welche die Krankenversicherungen über die Versicherungsbeiträge einnehmen muss. In regelmäßigen Abständen müssen die Beiträge auch angepasst werden.

Unzulässige Prämienerhöhung

Die Anpassung der Mitgliedsbeiträge erfolgt nach bestimmten gesetzlichen Regelungen. Insbesondere bedarf die Prämienerhöhung der Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders. Das Landgericht Potsdam und das Landgericht Frankfurt/Oder haben in wegweisenden Urteilen die Prämiengestaltung der AXA und der DKV für unwirksam erklärt. Die Landgerichte sahen in beiden Fällen, die Unabhängigkeit des Treuhänders als nicht gegeben an. Dadurch fehlte die "Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders" und die Prämienerhöhung wird unzulässig. Neben der DKV und der AXA bestehen auch, in Bezug auf die Prämienerhöhungen der Allianz und der Signal Iduna Anhaltspunkte, dass diese unwirksam sind. Auch weitere Versicherungen könnten die Versicherungsprämien in unzulässiger Weise erhöht haben.

Die Folgen der Unwirksamkeit.

Beitragserhöhungen, die nicht in dem vorgeschriebenen Verfahren beschlossen wurden, sind unzulässig. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer diese Beiträge nicht schuldet. Werden die Beiträge dennoch gezahlt, besteht die Möglichkeit die zu viel geleisteten Beträge zurück zu fordern. Das heißt, der Versicherte Erhält seine zu viel gezahlten Beiträge zurück. Darüber hinaus erhält der Versicherte eine Nutzungsentschädigung für seine Beiträge. Eine Art Verzinsung der zu viel entrichteten Versicherungsbeiträge. Der Versicherte bekommt demnach mehr zurück, als er selbst zu viel eingezahlt hat.

Kosten und Chancen

Sind die Prämienerhöhungen der privaten Krankenversicherungen unwirksam, bestehen gute Chancen die Beiträge bereits im außergerichtlichen Verfahren zurück zu bekommen. Die Kosten der Durchsetzung der Ansprüche gegen die Krankenversicherung werden zumeist von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Daher entstehen den Mandanten, über die Selbstbeteiligung, in der Regel keine Kosten.

Weitere Information zu Rückforderung von privaten Krankenversicherungsbeiträgen erhalten Sie hier.

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