Datenerhebung bei Minderjährigen

Datenerhebung bei Minderjährigen
06.06.2016205 Mal gelesen
Die Abmahnung im Allgemeinen

Regelmäßig werden mir Abmahnungen zur Bearbeitung vorgelegt, weil ein Unternehmer widerrechtlich Daten von Minderjährigen erhoben und verarbeitet hatte. Auf Grundlage des angeblichen Rechtsverstoßes werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Kostenerstattung verlangt.

Überblick: Die Abmahnung im Wettbewerbsrecht

Mit einer Abmahnung wird eine Person durch eine andere Person dazu aufgefordert, in Zukunft ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Eine solche Abmahnung zielt in erster Linie darauf ab, gerichtliche Verfahren zu vermeiden und damit nicht unnötig Zeit oder Geld zu investieren.

Sinn und Zweck einer Abmahnung

Normalerweise werden mit einer Abmahnung verschiedene Ansprüche verfolgt.

Hauptsächlich geht es um den Unterlassungsanspruch aus der Abmahnung. Mit dem Unterlassungsanspruch geht es darum, dass ein rechtswidriges Verhalten beendet werden soll. Wenn dieser Anspruch besteht, so kann dieser zum Beispiel durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung erfüllt werden. Es reicht grundsätzlich nicht aus, den Rechtsverstoß nur abzustellen.

Abhängig von dem Unterlassungsanspruch können weitere Ansprüche im Rahmen einer Abmahnung geltend gemacht werden.

In erster Linie geht es dabei um den Kostenerstattungsanspruch. Das bedeutet, dass die angefallenen Kosten dem Abmahner zu ersetzen sind. Ferner können Ansprüche auf Auskunft, Schadenersatz oder Gewinnabschöpfung erhoben werden.

Besonders wichtig: Der Unterlassungsanspruch

Die größte Bedeutung kommt dem erhobenen Unterlassungsanspruch zu. Das hat nicht nur rechtliche, sondern auch finanzielle Gründe. Kurzfristig geht es dabei um die Frage, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss, um ein Unterlassungsklageverfahren oder eine einstweilige Verfügung zu verhindern. Gerichtliche Verfahren wegen des Unterlassungsanspruchs führen regelmäßig zu sehr hohen Kosten. Langfristig muss andererseits bedacht werden, dass nach einer abgegebenen Unterlassungserklärung bei einem erneuten Verstoß eine Unterlassungsstrafe drohen kann.

Kostenrisiken abzuwägen und die vorgeworfene Rechtsverletzung einzustellen oder nicht hat daher insbesondere für Unternehmer eine weitreichende Bedeutung.

Der Erstattungsanspruch in einer Abmahnung ist insofern eher Nebenanspruch. Insoweit sollte man sich nicht von möglicherweise zunächst hoch erscheinenden Kosten täuschen lassen.

Wie reagieren?

Die richtige Reaktion auf eine Abmahnung zeigt sich erst, nachdem das Bestehen des angeblichen Rechtsverstoßes geprüft wurde.

Grundsätzlich stehen nach Erhalt einer Abmahnung verschiedene Wege offen, die über die Abgabe einer Unterlassungserklärung bis hin zur Inkaufnahme eines Klageverfahrens gehen. Die richtige Antwort ist hier immer auf den Einzelfall zu beziehen und kann nicht allgemein gegeben werden. Bevor eine Reaktion auf die Abmahnung erfolgt, müssen unbedingt der Sachverhalt und die Rechtslage umfassend geprüft werden. Dafür sollte ein Rechtsanwalt kontaktiert werden. Wegen der üblicherweise kurz gesetzten Fristen sollte schnell reagiert werden. Bei einer Überschreitung von Fristen drohen teure Gerichtsverfahren.

Was Sie nach Erhalt einer Abmahnung tun sollten

Lassen Sie sich trotz der erhobenen Ansprüche nicht verunsichern, sondern versuchen Sie zunächst, den Sachverhalt zu klären.

  •     In keinem Fall sollten Sie unüberlegt Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen
  •     Geben Sie nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung ab - möglicherweise verpflichten Sie sich unnötig ein Leben lang
  •     Ignorieren Sie die Abmahnung nicht
  •     Notieren Sie sich die Ansprüche und Fristen
  •     Lassen Sie sich durch einen mit der Materie vertrauten Anwalt beraten


Bei Fragen können Sie sich gerne an mich wenden.