Home-Stromspeicher: Wieder Probleme mit Hersteller Senec

Kaufrecht
29.03.2023311 Mal gelesen
Die Energiekrise hat zu einem Run auf Photovoltaik-Anlagen geführt. Nun müssen Verbraucher feststellen, dass manche Anlagen richtig gefährlich sein können.

Erneut schlechte Nachrichten für Besitzer von sogenannten Photovoltaik-Stromspeicheranlagen. Nachdem es bei Home-Speichern der Firma Senec 2022 zu zahlreichen Verpuffungen und Brände gekommen war, hat jetzt offensichtlich auch das Unternehmen Solarwatt Probleme. Im südbadischen Kehl hat sich nach Angaben der Feuerwehr am 4. März 2023 ein zur Photovoltaik-Anlage gehörender Batteriespeicher erhitzt. Es soll sogar zu kleinen Explosionen im Speicher gekommen sein. Teile der Anlage mussten ausgebaut werden. Auch Senec musste am 20. März 2023 erneut Probleme eingestehen und reduzierte via Fernwarte die Kapazitäten von bestimmten Stromspeicher-Modellen. Wieder soll es zu Bränden gekommen sein. Verbraucher sollten sich über ihre Rechte informieren. Es können beispielsweise Gewährleistungsansprüche vorliegen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet Verbrauchern mit Stromspeicher-Problemen eine kostenlose Erstberatung im Online-Check an. Mehr Infos zum Thema gibt es auf unserer speziellen Website.

Senec-Kunden können Schadensersatzansprüche geltend machen

Die Energiekrise hat zu einem Run auf Photovoltaik-Anlagen geführt. Für teures Geld haben sich Verbraucher für klimafreundliche Energie entschieden. Nun müssen viele feststellen, dass die Home-Stromspeicheranlagen offensichtlich richtig gefährlich sein können. Anlagen des Hersteller Senec werden in den Kellern der Verbraucher zu einem Sicherheitsrisiko. Im vergangenen Jahr war es zu mehreren Bränden und Verpuffungen gekommen. Auch der Hersteller Solarwatt hat jetzt nach einem Brand mit Problemen zu kämpfen. Die Verbraucher haben viele Fragen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die wichtigsten Erkenntnisse kurz zusammen und gibt Handlungshinweise für betroffene Verbraucher.

  • 2022 musste Senec nach zahlreichen Bränden in Home-Stromspeichern rund 60.000 Anlagen zwangsabschalten. Es dauerte über Monate, bis die Speicher ihre komplette Kapazität wieder aufnehmen konnten. Senec rüstete die Speicher anschließend mit einer SmartGuard-Technologie aus. Die sollte für eine Abschaltung sorgen, bevor es zu Bränden kommen kann. Seit dem 20. März 2023 wird die Kapazität der Speicher von bestimmten Modulen erneut auf die Hälfte reduziert. Fraglich ist also, ob Smart-Guard wirklich funktioniert.
  • Senec hat den Kunden Speicherkapazitäten garantiert. Durch die reduzierte Kapazität der Stromspeicheranlagen werden vertraglich zugesicherte Rechte verletzt. 
  • Auf welcher Rechtsgrundlage griff Senec per Fernabschaltung auf die Home-Speicheranlage zu? Hier geht es um die Wahrung von Eigentumsrechten. Womöglich stehen den Kunden Schadensersatzansprüche nach §228 BGB zu. 
  • Insgesamt können Verbraucher auch Gewährleistungsansprüche geltend machen und die Minderung des Kaufpreises oder sogar den Rücktritt vom Kaufvertrag fordern. Letztlich ist der Home-Stromspeicher mangelhaft.
  • Für die Dauer der Fernabschaltung bzw. sofern noch keine 100-prozentige Speicherkapazität erreicht ist, bietet Senec nach eigenen Angaben eine sogenannte "Kulanzregelung" in Höhe von 25 EUR je angebrochene Woche pro Speicher an. Das Unternehmen legt jedoch Wert darauf, dass die Zahlung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgt. Die Kulanzregelung gilt auch, wenn einzelne Speichermodule entnommen werden müssen.
  • Für das Sicherheitsrisiko, dass Stromspeicher-Anlagen offensichtlich darstellen, interessieren sich auch die Versicherungen. Wer haftet beispielsweise bei Bränden? Wer zahlt den entstandenen Schaden? Die Installation einer Photovoltaikanlage muss aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer auf jeden Fall dem Wohngebäudeversicherer gemeldet werden. Der Versicherer könnte dann einen ausreichenden (inneren und äußeren) Blitzschutz fordern und womöglich die Versicherungsprämie erhöhen. Wenn man von der Gefährlichkeit der Anlage weiß, muss diese Gefahrenerhöhung dem Versicherer unverzüglich mitgeteilt werden - ansonst muss der Versicherer für Schäden nicht aufkommen. Natürlich besteht auch die Gefahr, dass der Versicherer sich weigert, die Anlage mitzuversichern und den Vertrag kündigt.

 

Fazit: Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät Verbrauchern, die Probleme mit ihrem Stromspeicher haben, daher zur anwaltlichen Beratung. Womöglich sind nicht nur Anlagen von Senec und Solarwatt betroffen. In entsprechenden Foren wird auch von Problemen mit anderen Herstellern von Stromspeicher-Anlagen berichtet. Im kostenfreien Online-Check und der kostenlosen Erstberatung zeigen wir Möglichkeiten auf, wie gegen Hersteller vorgegangen werden kann. Oftmals lassen sich außergerichtliche Lösungen finden. Im Ernstfall vertreten wir jedoch auch unsere Mandanten vor Gericht gegen die Hersteller von Stromspeicher-Anlagen.

Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Kanzleien

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien in Deutschland. Mit der Expertise von 37 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise-, Sozial-, Arbeits-, Verkehrs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterklage gegen die Mercedes-Benz Group AG.