Abgasskandal: Dr. Stoll & Sauer machen Staatshaftungsansprüche geltend

Was hat der Staat im Diesel-Abgasskandal unternommen, um die geschädigten Verbraucher zu unterstützen? Nicht viel, sagt die Kanzlei Dr. Stoll und Sauer.
12.12.201955 Mal gelesen
Der Staat hat im Diesel-Abgasskandal von VW mangelhaft kontrolliert und Informationen zurückgehalten. Jetzt werden Staatshaftungsklagen auf den Weg gebracht.

Mangelhafte Kontrolle, Wegsehen und zurückgehaltene Informationen - so lauten die Vorwürfe der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer im Diesel-Abgasskandal an die Adresse der Politik und Bundesregierung. "Der Eindruck der Vetternwirtschaft zwischen Bundesregierung und Automobilindustrie lässt sich kaum noch von der Hand weisen", sagte Dr. Ralf Stoll. Die Kanzlei macht daher für mehr als 1000 Geschädigte im Abgasskandal Staatshaftungsansprüche geltend. Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr gehört zu den führenden Kanzleien im Abgasskandal. In einer Spezialgesellschaft vertreten die Inhaber den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in der Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Über 450.000 Verbraucher haben sich an der Klage beteiligt - mehr dazu hier.

 

Geld für Thomas-Cook-Kunden ist da - Diesel-Verbraucher werden im Regen stehen gelassen

Ärgerlich findet Dr. Ralf Stoll auch, dass die Bundesregierung mit zweierlei Maß misst. "Natürlich ist es für die Pauschalurlauber des insolventen Reiseunternehmens Thomas Cook toll, dass die Bundesregierung ihnen finanziell helfen will und die Cook-Kunden somit kein Geld verlieren", sagt Stoll. Mit wie viel Geld der Staat aushelfen muss, ist zwar noch unklar, aber ein dreistelliger Millionen-Betrag wird es laut Experten schon werden. "Aber für die geschädigten Verbraucher im Diesel-Abgasskandal hat die Politik noch keinen Finger krumm gemacht", empört sich Stoll weiter. "Im Gegenteil: Die Ermittlungen der Justiz werden behindert und die Behörden lassen die Autobauer gewähren. Das ist ein Skandal."  Im Fall von Thomas Cook habe auch der Staat versagt und offensichtlich EU-Gesetzgebung mangelhaft umgesetzt. Die Haftungssumme sei für das Unternehmen viel zu niedrig angesetzt gewesen. Das hat dem Reisekonzern niedrige Versicherungsprämien garantiert. Und jetzt werden die Risiken des Unternehmens verstaatlicht. Im Diesel-Abgasskandal hingegen werden die Verbraucher im Regen stehen gelassen. Ralf Stoll: "Im Abgasskandal muss die Politik zur Verantwortung gezogen werden."

Deshalb haben am 13. August 2019 die beiden Kanzleiinhaber von Dr. Stoll & Sauer in einem Brief an Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) eine Welle von Staatshaftungsklagen angekündigt und den Minister unter Druck gesetzt: "Um es in deutlichen Worten zu fassen, sehr geehrter Herr Minister Scheuer, wir werfen Ihnen und Ihrem Vorgänger persönlich Beihilfe zum Betrug vor und werden Sie deshalb in Anspruch nehmen." Die Kanzlei wollte mit einem fünfseitigen Schreiben erreichen, dass das Bundesverkehrsministerium die Autobauer sowie das Kraftfahrt-Bundesamt KBA dazu bewegt, das wahre Ausmaß im Diesel-Abgasskandal endlich offenzulegen. Zudem sollte die Verjährung in dem Skandal generell aufgehoben werden, auch weil die Aufklärung sehr schleppend verläuft. Der CSU-Politiker ließ den Brief bisher unbeantwortet. Das Bundesverkehrsministerium sagte via Pressestelle gegenüber dem Magazin "Der Spiegel", dass die vorgetragenen Argumente abwegig seien. Die Kanzlei hatte im August 350 Mandanten, die den Staat in der Sache verklagen wollten, jetzt ist die Zahl auf über 1000 angestiegen. Sie sind alle Geschädigte im Diesel-Abgasskandal. "Die Ignoranz von Andreas Scheuer zeigt uns, dass Staat und Politik im Diesel-Abgasskandal bereits viel zu oft weggesehen haben", betonte Ralf Stoll. "Letztlich sind die politisch Verantwortlichen am Entstehen des Dieselskandals selbst beteiligt."

 

Die Vorwürfe im Diesel-Abgasskandal an Minister und KBA

Das Ministerium und das KBA haben die Kontroll- und Überwachungspflichten gegenüber den Automobilherstellern wie Volkswagen, Audi oder Daimler nur unzureichend ausgeübt. Obwohl es frühe Hinweise auf das Verwenden von Abschalteinrichtungen gab, hat das KBA offensichtlich die Typengenehmigungen ohne hinreichende Tests und Prüfungen erteilt. Den Hersteller-Angaben wurde blind vertraut. Selbst als im Jahre 2015 der Abgasskandal und die Manipulationen der Volkswagen AG bekannt wurden, konnte die die VW-Tochter Audi bis in das Jahre 2018 noch manipulierte Fahrzeuge verkaufen, ohne dass das KBA einschritt. Dies war nur deshalb möglich, weil Ministerium und Behörde im Rahmen ihrer Tätigkeit versagten oder gar bewusst wegsahen.

Außerdem weigern sich KBA und Ministerium gesetzeswidrig, Informationen herauszugeben, die den Geschädigten helfen könnten, ihre Ansprüche gegen die Autohersteller durchzusetzen. So lehne das KBA etwa Akteneinsicht mit dem Hinweis auf Betriebsgeheimnisse ab. "Der Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung kann jedoch kein Betriebsgeheimnis darstellen", so Ralf Stoll. "Das Ministerium soll dafür sorgen, dass das KBA den Klägern genaue Informationen über die Manipulationen zur Verfügung stellt." Details, die für die Gerichtsprozesse gegen die Autohersteller nötig wären, müssen die Geschädigten derzeit mühsam vor dem Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein mithilfe des Informationsfreiheitsgesetzes einklagen.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer wirft der Bundesrepublik Deutschland und den Ministern deshalb in der Summe der Vorwürfe Beihilfe zum Betrug und die mangelnde Überwachung sowie leichtfertige Erteilung der Typengenehmigung vor. Aus diesem Fehlverhalten rührt zugunsten der Geschädigten ein Schadensersatzanspruch wegen Staatshaftung. Daneben wird der Bundesrepublik Deutschland eine unzureichende Umsetzung der Typengenehmigungsrichtlinie 2007/46/EG vorgeworfen. Im deutschen Recht sind keine abschreckenden Strafen vorgesehen wie beispielsweise in den USA. Eine mögliche gigantische Strafe hätte die Autobauer vom Betrügen abhalten können. Und die Entwicklung einer ordentlichen Abgasreinigung wäre dann für die Industrie günstiger gekommen.

 

Was können Verbraucher im VW-Diesel-Abgasskandal tun?

Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Kanzleien im Diesel-Abgasskandal und verhilft den Verbrauchern gegen Daimler, VW und Opel zu ihrem Recht. "Denn die Diesel-Fahrzeuge sind durch die Manipulation am Motor in ihrem Wert gemindert", stellte Dr. Ralf Stoll klar. Im kostenfreien Online-Check (hier) der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal von VW herausfinden. Die Fälle werden kostenlos und individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen die VW AG einigt. "VW muss zur Verantwortung gezogen und Wiedergutmachung leisten", forderte Stoll.

 

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als