Nach KBA-Rückruf: Staatsanwalt ermittelt nicht gegen Daimler AG

Kaufrecht
16.10.2019163 Mal gelesen
Daimler hat mit dem von der KBA angeordnenten Rückruf des alten Sprinter-Modells den nächsten Skandal. Die Staatsanwaltschaft beschäftigt sich jedocdamit nicht.

Obwohl das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Daimler AG im Diesel-Abgasskandal Anfang Oktober erneut bei einer Motorenmanipulation (Sprinter) erwischt hat, muss der Konzern keine rechtlichen Folgen durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart befürchten. Die Ermittlungen gegen die Daimler AG seien mit dem Bußgeld-Bescheid vom 24. September abgeschlossen, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Nachfrage der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die AG musste 870 Millionen Euro wegen Verletzung der Aufsichtspflicht in ihrem Unternehmen bezahlen. Die Manipulation am Sprinter-Modell spielte beim Bußgeldbescheid keine Rolle. Der Bußgeldbescheid ist mittlerweile rechtskräftig. Allerdings habe der Bußgeldbescheid keine Auswirkungen auf die Ermittlungen gegen natürliche Personen im Zusammenhang mit dem Verdacht von Manipulationen an der Motorensteuerungssoftware von Dieselfahrzeugen der Daimler AG, betonte die Behörde weiter. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nach wie vor gegen Mitarbeiter des Konzerns.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte sich laut Medienberichten darüber gewundert, warum die Ermittlungen gegen Daimler mit dem Bußgeldbescheid so schnell beendet worden waren. Vor allem weil bereits wenige Tage danach, das KBA für das Vorgängermodell des aktuellen Sprinters einen europaweiten Rückruf angeordnet hatte. Auch dieses Modell ist laut KBA mit einer illegalen Abschaltvorrichtung ausgerüstet. Eine Computerfunktion für die Steuerung des Sprintermotors OM651 sorgt dafür, dass der Grenzwert für Stickoxide von 180 Milligramm pro Kilometer nur beim gesetzlichen Prüfzyklus eingehalten wird. Betroffen sind demzufolge 260.000 Transporter in Europa, davon 100.000 in Deutschland. Daimler will gegen den Rückruf Einspruch einlegen.

Im Juni reagierte das KBA bereits auf die Verstrickungen von Daimler im Abgassumpf. Auf Anordnung des KBA musste Daimler unverzüglich 60.000 Diesel-Geländewagen vom Typ Mercedes-Benz GLK 220 zurückrufen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart bezog sich mit ihrem Bußgeldbescheid zusätzlich auf den Rückruf-Bescheid des KBA von 2018 gegen 684.000 Fahrzeuge. Neben dem Mercedes-Van Vito waren demnach auch Modelle des Geländewagens GLC und der C-Klasse von Mercedes betroffen. Der aktuelle Rückruf des Sprintervorgängermodells fand keine Berücksichtigung mehr.