Audi Abgasskandal - Händler zur Rücknahme eines Audi SQ5 plus 3.0 TDI im Rahmen eines Leasingvertrages verurteilt durch das Landgericht Stuttgart; lukrative Chance für Leasingnehmer

Kaufrecht
28.06.201959 Mal gelesen
Rücknahme eines Audi SQ5 plus 3.0 TDI im Rahmen eines Leasingvertrages verurteilt durch das Landgericht Stuttgart

In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart, 7 O 383/18 hat das Landgericht Stuttgart am 17.06.2019 einen Händler zur Rücknahme eines Audi SQ5 gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verurteilt. Der Leasinggeber kann nun die Rückzahlung der Leasingraten verlangen.

Der Kläger leaste von der VR-Leasing AG einen Audi SQ5 plus 3.0 TDI im Jahre 2016. Als er feststellte, dass ein Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, wandte er sich an seine Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die für ihn den Rücktritt vom Kaufvertrag des Fahrzeuges erklärte. Die Leasinggesellschaft hatte ihm die Ansprüche aus dem Kaufvertrag abgetreten. Dies ist bei Leasingverträgen üblich. Nachdem der Händler die Rücknahme des Fahrzeugs ablehnte, erhob die Kanzlei Klage gegen den Händler.

Dieser Klage gab das Landgericht Stuttgart nunmehr statt. Durch die Manipulation an dem Fahrzeug besteht ein Sachmangel. Dieser berechtigt zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Der Sachmangel ist auch nicht unerheblich und eine Frist zur Nacherfüllung musste ebenfalls nicht gesetzt werden. Dem Kläger ist es nicht zuzumuten, das auf sein Fahrzeug ein Software Update aufgespielt wird. Vielmehr haftet dem Fahrzeug der Marke des Diesel Abgasskandals an. Damit war der Rücktritt wirksam. Für den Kläger als Leasingnehmer hat dies zur Folge, dass er seine Leasingraten zurückerhält und lediglich für die Nutzung des Fahrzeugs eine Nutzungsentschädigung bezahlen muss. Das Gericht bemisst die Nutzungsentschädigung auf der Basis von 300.000 km. Hier kommt der Kläger wesentlich besser weg, als wenn er die Leasingraten bezahlt hätte.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der das Verfahren federführend führt, teilt mit: "Es ist ein weiterer Erfolg im Audi Abgasskandal bei den 3 l Fahrzeugen. Auch hier stehen den Geschädigten Ansprüche zu. Das Urteil zeigt deutlich, dass auch Leasingnehmer Rechte haben und Ansprüche geltend machen können. Durch die Geltendmachung der Ansprüche kommen die Leasingnehmer wesentlich besser weg, als wenn sie das Fahrzeug behalten und die Leasingraten weiter bezahlen.