Dicke Luft in Düsseldorf und anderen deutschen Städten – Drohende Fahrverbote für Diesel

Spread Ladder Swap und das BGH-Urteil XI ZR 33/10
30.11.201758 Mal gelesen
Fahrverbote für Diesel werden immer konkreter. Die Stickoxid-Belastung ist in vielen deutschen Städten zu hoch. Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung könnten in 28 Städten Fahrverbote drohen, etwa in Stuttgart, Düsseldorf, Köln, Hamburg oder München.

Dazu passt die Aussage der Düsseldorfer Bezirksregierung, dass man um Fahrverbote in der Landeshauptstadt Nordrhein-Westfalens wohl nicht herumkommen werde. Ohne Fahrverbote könnten die Belastungen durch Feinstaub oder Stickoxide nicht entscheidend gesenkt werden.

Denkbar sei ein generelles Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge in den besonders belasteten Zonen oder Ausnahmen für die neueren Diesel der Schadstoffkasse Euro 6. Dies aber nur, wenn sich der Bund kurzfristig auf die Einführung einer blauen Umweltplakette einigen kann.

Wie die Rheinische Post berichtet, werden 40 Prozent der Stickoxid-Emissionen in Düsseldorf durch Pkw verursacht, nur etwa 7 Prozent entfallen nach Angaben der Bezirksregierung auf die Binnenschifffahrt. Fahrverbote für Diesel seien daher im Grunde genommen die einzige Möglichkeit, um den Stickoxid-Ausstoß spürbar zu senken und Grenzwerte einzuhalten. In Düsseldorf wäre fast jeder zweite Pkw von einem Fahrverbot betroffen. Gewerbetreibende wie Handwerker oder Taxifahrer würden von einem Fahrverbot besonders empfindlich getroffen.

Düsseldorf ist nicht die einzige Stadt, in der es bald ein Fahrverbot für Diesel geben könnte. Auch in Stuttgart könnte es schon bald soweit sein und andere Städte könnten folgen. Experten gehen inzwischen davon aus, dass Fahrverbote kommen werden, da sich anders die Grenzwerte nicht einhalten lassen. "Maßnahmen wie Ausbau der Radwege oder Förderung der Elektromobilität werden alleine nicht ausreichen, um das Problem in den Griff zu bekommen", glaubt auch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Verantwortlich für die Situation sind nach Ansicht Cäsar-Prellers auch die Autohersteller, wenn die Grenzwerte nur auf dem Papier eingehalten werden: "Den Schaden haben aber die Verbraucher, die im Vertrauen auf geringe Emissionswerte einen Diesel gekauft haben und demnächst möglicherweise nicht mehr überall fahren dürfen. Das führt darüber hinaus natürlich auch zu einem Wertverlust bei den Fahrzeugen."

Seit dem VW-Abgasskandal dürfte vielen Diesel-Fahrern die Freude an ihrem Fahrzeug verloren gegangen sein. Die Konsequenzen müssen sie aber nicht alleine tragen. Rechtsanwalt Cäsar-Preller: "Die direkt vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge weisen durch die Abgasmanipulationen einen schwerwiegenden Mangel auf, der alleine durch das Aufspielen eines Software-Updates nicht zu beheben ist. Hier kommen Schadensersatzansprüche gegen VW oder den Händler in Betracht. Immer mehr Gerichte entscheiden inzwischen zu Gunsten der Verbraucher."

Darüber hinaus kann auch der Widerruf des Autokredits eine Option sein. Der ist ganz unabhängig vom Fahrzeug dann möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet oder die Verbraucher fehlerhaft informiert hat. "Häufig wurde die Autofinanzierung vom Händler vermittelt. Dann liegt in der Regel ein verbundenes Geschäft vor. Das bedeutet, dass durch den erfolgreichen Widerruf nicht nur der Kreditvertrag, sondern auch der Kaufvertrag rückabgewickelt wird", erklärt Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Das Auto wird dann an die Bank zurückgegeben und der Verbraucher erhält seine geleisteten Raten zurück. Bei Autofinanzierungen seit dem 13. Juni 2014 kann die Bank im Idealfall keinen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer verlangen.

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