Angebote bei ebay mit (scheinbar) kostenloser Lieferung

Kauf und Leasing
17.09.20091334 Mal gelesen

Seit dem 15. Juni 2009müssen Verkäufer bei ebay in einigen Zubehör- und Accessoires-Unterkategorien kostenlosen Versand als erste nationale Versandart anbieten.
Davon betroffen sind Unterkategorien in Kleidung & Accessoires, Audio & Hi-Fi, Foto and Camcorder, Computer, TV, Video & Elektronik, Handy & Organizer sowie PC- & Videospiele. Alle weiteren Versandarten (z.B. für internationalen Versand oder Expressversand) können wie gewohnt angegeben werden. Ab dem 22. September 2009 werden von dieser Regelung weitere Kategorien erfasst.

Einige Anbieter bei ebay haben hierauf mit einer Finte reagiert, um gerade bei niedrigpreisigen Artikeln doch noch an die Versandkosten zu kommen. So wird zu Beginn des Angebotstextes in großen Lettern mit der kostenlosen Lieferung auffällig geworben. Erst im "Kleingedruckten" - meist versteckt zwischen den Kontaktdaten des Anbieters und in Kleinstschrift - erfährt der Kunde, dass die kostenlose Lieferung an einen Mindestbestellwert gekoppelt wird. Solche Bestimmungen in Angebotstexten sind zumindest, wenn sie von einem Unternehmer, also einem Anbieter der eine größere Anzahl von Waren aus vergleichbaren Produktkategorien über ebay kontinuierlich anbietet, unwirksam, da es sich um eine überraschende Klausel handelt. Doch auch private Anbieter dürften es schwer haben den angeblichen Versandkostenanspruch gerichtlich durchzusetzen. Ebay schreitet bei einer Meldung solchen Geschäftsgebahrens häufig verspätet oder gar nicht ein.

Wenn Sie von einem hartnäckigen Anbieter in einem solchen Fall bedrängt werden, hilft Ihnen die Kanzlei MESCHKAT & NAUERT gerne bei der Abwehr der unberechtigten Ansprüche.