VW-Abgasskandal: Gericht sieht Anspruch auf Lieferung eines Neuwagens

VW-Abgasskandal: Gericht sieht Anspruch auf Lieferung eines Neuwagens
06.01.2017198 Mal gelesen
Tausche altes vom VW-Abgasskandal betroffenes Fahrzeug gegen ein nagelneues Auto.

Auf diese einfache Formel könnten sich die Ansprüche der Käufer von Diesel-Fahrzeugen mit manipulierter Abgas-Software aus dem VW-Konzern bringen lassen. Zumindest, wenn es nach der Rechtsprechung des Landgerichts Regensburg geht. Denn das Landgericht hat gleich zu Anfang des Jahres für ein aufsehenerregendes Urteil gesorgt, das allerdings noch nicht rechtskräftig ist.

Das Landgericht entschied, dass der Käufer eines Seats, in dessen Fahrzeug die Manipulations-Software zum Einsatz gekommen ist, sich nicht mit der Nachbesserung begnügen muss, sondern die Lieferung eines neuen Fahrzeugs aus der aktuellen Serienproduktion verlangen kann und dafür nur seinen alten Wagen zurückgegen muss. Dieser Anspruch stehe dem Käufer auch zu, wenn das neue Modell Verbesserungen im Vergleich zum Vorgänger aufweise. Eine Nutzungsentschädigung müsse der Käufer dafür nicht zahlen.

"Noch immer ist nicht klar, welche Auswirkungen die Nachbesserungen an den betroffenen Diesel-Motoren z.B. hinsichtlich der Leistung, des Verbrauchs oder der Emissionswerte haben. Von daher ist es zu begrüßen, wenn das Landgericht den Anspruch auf die Lieferung eines Neuwagens sieht, der dann auch hält, was zuvor versprochen wurde", sagt Rechtswalt Jansen, Partner bei der Kanzlei AJT in Neuss und u.a. auch für Vertragsrecht zuständig. Dadurch werde der Anspruch des Käufers aus eine mangelfreie Kaufsache erfüllt.

Anders als in den USA bietet VW in Deutschland lediglich Nachbesserungen für die vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge des Konzerns an und keine Entschädigungen. "Die Gerichte haben aber offenbar eine andere Sicht der Dinge und urteilen verbraucherfreundlicher. Auch wenn das Urteil des LG Regensburg noch nicht rechtskräftig ist, zeigt es doch, dass sich vom VW-Abgasskandal betroffene Autokäufer nicht mit den Nachbesserungen begnügen müssen", so Rechtsanwalt Jansen.


Mehr Informationen: https://www.ajt-neuss.de/vertragsrecht