VW Skandal: Ist die Lösung nun gefunden – oder doch nicht?

VW Skandal: Ist die Lösung nun gefunden – oder doch nicht?
26.11.2015220 Mal gelesen
Ist der Durchbruch im Skandal des VW Konzerns um zu hohe Stickoxidwerte bei TDI-Dieseln geschafft? Skeptische Stimmen bezweifeln dies. Und auch aus rechtlicher Sicht ist ebenfalls noch nicht alles geklärt.

Können die Dieselfahrer im VW-Skandal nun endlich aufatmen? Die Schlagzeilen verkünden, dass die Lösung für die betroffenen Motoren gefunden sei. Auch das Kraftfahrtbundesamt habe "grünes Licht" für die Maßnahmen gegeben. Doch die ersten kritischen Stimmen haben sich bereits gemeldet und fragen sich, ob die Softwareupdates bzw. geringfügigen Einbauten tatsächlich die Lösung sind.

 

Vor dem Hintergrund, dass im Abgasskandal immer wieder neue, meist unerfreuliche Tatsachen ans Licht gelangten, herrscht daher eine gewisse Skepsis. Denn VW hat immer nur dasjenige zugegeben, was zwingend zugeben werden musste. In einem Kommentar auf Spiegel Online wird daher auch die Frage aufgeworfen, ob die Nachbesserung tatsächlich erfolgreich sein kann (mehr hierzu auch in der News vom 26.11.2015 auf der Internetseite www.vw-schaden.de)

 

Die Genehmigung des Kraftfahrtbundesamts trifft hierzu keine Aussage. Es prüft ausschließlich, ob die Maßnahme dazu geeignet ist, die Schadstoffwerte einzuhalten. Eine Aussage, ob und inwiefern die Leistung oder Haltbarkeit des Motors leiden, enthält die Behördengenehmigung gerade nicht. Und auch VW schweigt zu diesem Thema. Doch gerade die befürchteten Folgeschäden wie Leistungseinbußen, erhöhter Spritverbrauch oder auch eine geringere Haltbarkeit des Motors bewegen die betroffenen Autofahrer.

 

Ist der Verjährungsverzicht von VW die Lösung? Nur in sehr wenigen Fällen

VW hat außerdem angekündigt, zunächst auf die Einrede der Verjährung hinsichtlich der Gewährleistungsansprüche zu verzichten. Aus Sicht der Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist dies etwas irreführend. Denn es kommt bei einem Verjährungsverzicht bei der Gewährleistung darauf an, dass Händler auf die Verjährung verzichten und nicht VW. Auf einen Verzicht von VW dann an, wenn das betreffende Fahrzeug direkt bei VW gekauft wurde - doch dies ist eher selten der Fall.

 

Die rechtlichen "Stolpersteine" sind im VW Skandal daher noch nicht aus dem Weg geräumt. Geschädigten sollten ihre Rechte für die Hoffnung risikeren, dass sich alles zum Guten wenden wird riskieren. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, die bereits über 5.000 Geschädigte berät, deshalb sich vor der Nachbesserung rechtlich abzusichern.

 

Wie können sich Autobesitzer verhalten, die die Nachbesserung abwarten wollen?

Doch nicht jeder betroffene Autobesitzer bereits jetzt rechtlich gegen die Händler vorgehen. Wenn Fahrzeugbesitzer zunächst die Nachbesserung abwarten wollen, empfehlen die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, dass die Kunden nur unter den folgenden Voraussetzungen die Nachbesserung akzeptieren sollten:

  1. VW oder der Händler übernehmen eine Garantie dafür, dass sämtliche durch Rußbildung und -ablagerung erforderlich werdenden Reparaturen und Servicekosten übernommen werden, ohne einen Kausalitätsnachweis. Dies bedeutet, dass im Falle von möglichen Folgeschäden nicht die Kunden bewiesen müssen, dass die Folgeschäden auf der Nachbesserung beruhen. Dies hat einen ganz erheblichen Vorteil, da ansonsten vom Autobesitzer beweisen werden muss, dass der Folgeschaden auf dem Abgasproblem beruht. In der Praxis ist dies eine sehr hohe Hürde!
  2. VW oder der Händler garantieren, dass sich nach der Nachbesserung das Fahrzeug nicht nachteilig verändert, insbesondere kein Leistungsabfall oder erhöhten Kraftstoffverbrauch erfährt. Durch diese Garantie kann sichergestellt werden, dass VW haften muss, falls dies nicht zutrifft. Auch hier sollte eine Beweisregel getroffen werden und die Garantie juristisch wasserdicht formuliert sein.
  3. Die Gewährleistung auf alle motorbezogenen Mängel wird um fünf Jahre oder noch länger verlängert.

Weitere Informationen rund um die Rechte von Autobesitzern im VW-Skandal befinden sich auf der Internetseite www.vw-schaden.de

 

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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