Rücktritt vom Pferdekauf
Folgender Fall:
Da ein Pferd 6 Monaten nach dem Kauf an einem Sommerekzem erkrankte, möchte der Käufer von diesem Kaufvertrag zurücktreten und erklärt dem Verkäufer gegenüber den Rücktritt. Er argumentiert, die unstreitige Erkrankung verschlechtere die Eignung des Pferdes als Wander- und Distanzpferd.
Das Gericht sah die Voraussetzungen der sogenannten Beweislastumkehr als geben an, da es sich bei dem Verkäufer um einen gewerblichen Verkäufer und bei dem Käufer um eine Privatperson handelte. Der Verkäufer musste somit den Nachweis erbringen, dass das Pferd beim Kauf nicht schon erkrankt war. Diesen Beweis konnte der Verkäufer des Pferdes jedoch nachträglich nicht erbringen. Das Gericht entschied, dass der Pferdeverkäufer das Tier zurücknehmen muss und der Kauf rückabgewickelt werden muss. Es gab dem Käufer Recht (nach Oberlandesgericht Hamm - AZ: 11 U 43/04).
Klünder Nann Rechtsanwälte, Stuttgart
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