Abgasskandal: Interessengemeinschaft für geschädigte Autobesitzer; Kanzlei klagt bereits

Abgasskandal: Interessengemeinschaft für geschädigte Autobesitzer; Kanzlei klagt bereits
15.10.2015161 Mal gelesen
Trotz der nun angeordneten Rückrufaktion: Die VW Abgasaffäre ist für die vielen betroffenen Dieselfahrer noch längst nicht abgehakt. Mehrere hundert VW-, Audi-, Skoda- und auch Seatbesitzer haben sich an die bereits klagende Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gewandt, weil sie ihre Rechte einfordern wollen.

Nun hat das Kraftfahrt-Bundesamt ("Flensburg") angeordnet, dass der Wolfsburger Autobauer eine Rückrufaktion starten muss. War diese Behördenanordnung ein Durchbruch für die betroffenen Autobesitzer? Aus rechtlicher Sicht verbessert sich der Stand der betroffenen Autofahrer nicht dadurch, ob die Werkstattbesuche auf freiwilliger oder zwangsweiser Basis geschehen. Denn viele Autokäufer können bereits jetzt mehr fordern. Gerade jene Autobesitzer, die ihr Fahrzeug während der letzten zwei Jahre erwarben, müssen nicht auf das - ohnehin mit zahlreichen Fragezeichen versehene - Nachbessern ihres EA 189-Dieselmotors warten.

 

Käufer können bereits jetzt mehr als die lediglich eine "Reparatur" ihres Diesel-PKW verlangen

 

Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte erlauben es, bereits eine Reparatur einfordern. Das Gesetzt sieht eine monatelange Wartezeit nicht vor. Besonders interessant für Autokäufer ist es, dass sie auch die Nachlieferung eines Fahrzeugs verlangen können. Und ein weiteres Argument spricht gegen das Abwarten der Rückrufaktion: Während der Wartezeit verstreicht Zeit. Gesetzliche Ansprüche - wie etwa die Nachlieferung eines mangelfreien Ersatzfahrzeugs - können während des Wartens verjähren oder aus anderen rechtlichen Gründen nicht mehr durchsetzbar werden.

 

Dies ist natürlich nur ein sehr kurzer Abriss der rechtlichen Möglichkeiten, die Autobesitzern offen stehen. Wenn die vom Betroffenen verlässlich wissen wollen, wie die rechtliche Lösung in ihrem speziellen Fall aussieht, dann sollten sie sich für eine kostenlose Erstberatung an Fachanwälte wenden. Gerade bei noch laufenden Gewährleistungsrechten gibt es keine Lösung die für "alle" vom VW Abgasskandal betroffenen Autobesitzer einwandfrei passt.

 

Interessengemeinschaft für Geschädigte verschafft dem einzelnen Autobesitzer mehr Gehör

 

Doch trotz der Einzelfallbetrachtung gibt es gute Argumente, weswegen sich betroffene Autobesitzer sich dennoch bereits jetzt zusammenschließen und handeln sollten. Der bisherige, durch immer neue unerfreuliche Enthüllungen gekennzeichnete Verlauf des VW Abgasskandals zeigt, dass sich Betroffene nicht darauf verlassen sollten, dass sich alles zum Guten wenden werde. Stattdessen sollten Autofahrer ihre Rechte einfordern. Um den Geschädigten eine möglich gut "hörbare" Stimme zu verleihen, bietet die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer eine Interessengemeinschaft für Autokäufer an, die sich regen Interesses erfreut.

 

Weitere Informationen zu der Interessengemeinschaft und zu Käuferrechten befinden sich auf der Spezialseite www.vw-schaden.de

 

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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