VW Skandal: Abwarten verschlechtert die Rechtslage für viele Autokäufer

VW Skandal: Abwarten verschlechtert die Rechtslage für viele Autokäufer
15.10.2015179 Mal gelesen
Je mehr neue Tatsachen im VW Abgasskandal auf den Tisch kommen, desto trüber werden die Aussichten für die betroffenen Autofahrer.

. Und obwohl die Auswirkungen der Abgasmanipulationen für die Besitzer der vielen EA 189-Dieselfahrzeuge erheblich sein werden, ist vielen Betroffenen nicht bewusst, dass sie sich überhaupt wehren können. Und dass es gute, rechtliche Gründe gibt, bereits jetzt zu handeln und nicht weiter abzuwarten.

 

Den Besitzern der betroffenen Fahrzeuge stehen schon jetzt Ansprüche gegenüber dem Autobauer und in vielen Fällen auch gegenüber dem Autohändler zu. Zum einen können Kunden von Volkswagen selbst Schadensersatz fordern. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fordert in einer Klage von der Volkswagen AG, dass sie sämtliche Schäden übernehmen soll, die durch den VW Abgasskandal einem Golf GTD-Fahrer entstanden sind.

 

Abwarten der Nachbesserungsaktion verschlechtert für etliche Käufer die Rechtslage

Die Autoeigentümer, die ihren Volkswagen, Audi, Seat oder Skoda während der letzten zwei Jahre gekauft haben, können vom Verkäufer des Autos nicht nur die Nachbesserung bzw. "Reparatur" des EA 189-Makels fordern. Wegen des Mangels können die Käufer - solange die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bestehen - sogar die Neulieferung eines mangelfreien Autos fordern. Und dies aufgrund der Gesetzeslage sogar ohne Nutzungsersatz für gefahrene Kilometer und ähnliches zahlen zu müssen. Diese mangelbedingte Rückgabe des Dieselfahrzeugs gegen die Lieferung eines neuen, mangelfreien Autos kann allerdings nur solange gefordert werden, bis die Nachbesserungsaktion "vor der Türe" steht. Dann können die Autoverkäufer die Rücknahme gegen Neulieferung verweigern und auch die Nachbesserung des alten Autos verweisen.

 

Die Rechtslage bietet Autobesitzer viele Ansatzpunkte und Ansprüche, um gegen VW und die anderen Hersteller, die den EA 189-Motor einbauten, vorgehen zu können. Gerade bei Fahrzeugkäufen, die innerhalb der letzten 24 Monate getätigt wurden, verschlechtert sich die Ausgangslage durch weiteres Abwarten sogar.

 

Erstberatung klärt auf, ob und bis wann vom Abgasskandal Betroffene handeln müssen

Autobesitzer, die ihre Rechte gegenüber VW, Audi, Skoda oder auch ihren Autohändlern wahren lassen wollen, sollten sich rasch an einen Fachanwalt wenden. Denn die Fristen laufen weiter und in vielen Fällen auch ab, während die Autobesitzer auf die Nachbesserung warten. Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung werden die relevanten Fristen geprüft. Dann wissen betroffen, ob und bis wann sie handeln müssen.

 

Weitere Informationen rund um die Rechte von Autobesitzern im VW-Skandal befinden sich auf de Spezialseite www.vw-skandal.de

 

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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