Audi Q5 und VW Abgasskandal: Wie können Autobesitzer ihre Rechte sichern? Musterbriefe können Rechte nicht verlässlich absichern

Audi Q5 und VW Abgasskandal: Wie können Autobesitzer ihre Rechte sichern? Musterbriefe können Rechte nicht verlässlich absichern
12.10.2015251 Mal gelesen
Zwei Buchstaben und drei Zahlen – EA 189 – sind für tausende Autofahrer zu einem entscheidenden Kriterium geworden. Diese fünf Zeichen entscheiden, ob das eigene Auto vom VW Abgasskandal betroffen ist oder nicht.

betroffen ist oder nicht. Nachdem ein Internetcheck in den letzten Tagen auch für viele Audi-Besitzer ein "positives" Ergebnis ergab, haben sich etliche Besitzer von Audi Q5 (und auch anderen Audi-TDI-Modellen) bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gemeldet. Doch die bereits aktiv gewordenen Autofahrer sind bislang eine Minderheit. Die Mehrheit ist sich derzeit vor allem unsicher, ob sie ihre Rechte bereits jetzt sichern, sich auf Musterbriefe verlassen oder doch besser abwarten sollte.

 

Ein Teil der Unsicherheit entspringt den widersprüchlichen Empfehlungen von Experten. Autoexperten raten in erster Linie dazu, das Ergebnis der Nachbesserungen abzuwarten. Aus rechtlicher Sicht ist der Rat, einfach weiter abzuwarten, jedoch nicht vollständig durchdacht. Denn in zahlreichen Fällen gibt es Tatsachen und Argumente, auf Grund derer die betroffenen Autobesitzer bereits jetzt tätig werden sollten.

 

Autokäufer müssen nicht auf Nachbesserungsaktion warten

Wenn der Autobesitzer den eigenen Audi Q 5 während der letzten 24 Monate erworben hat, dann stehen ihr oder ihm bereits jetzt gesetzliche Rechte zu. Weiteres Abwarten kann die eigene Rechtsposition verschlechtern. Im Rahmen der Gewährleistungsrechte können Autobesitzer bereits jetzt die Nachlieferung eines mangelfreien Autos ohne im Gegenzug Nutzungsersatz zahlen zu müssen, verlangen. Wenn jedoch die Nachbesserung konkret "vor der Türe steht", dann ändert sich die Rechtslage und die Autokäufer können nicht wie jetzt aktuell eine Nachlieferung verlangen. Dies ist natürlich nur eine sehr grob Darstellung der rechtlichen Möglichkeiten. Nur eine Einzelfallprüfung kann hier den Besitzern der Audi Q5-Modelle (und weiterer Audi-Modelle) rechtliche Gewissheit verschaffen. Gerade bei noch laufenden Gewährleistungsrechten gibt es keine Lösung die für "alle" vom VW Abgasskandal betroffenen Autobesitzer einwandfrei passt.

 

Selbst auszufüllende Musterschreiben - auch vom Anwalt - sind kein guter Weg, um eigenen Rechte abzusichern

Die Feststellung, dass es keine für alle vom Abgasskandal betroffenen Autofahrer, keine stets und auf alle Fälle nahtlos passende Lösung gibt, sollten Autobesitzer auch bei angebotenen Musterbriefen beherzigen. Es werden derzeit - auch von Anwaltskanzleien - Musterbriefe angeboten, die von den Autobesitzern selbstständig ergänzt werden sollen und dann an VW bzw. die Autohändler versendet werden sollen. Solche Musterbriefe sind unseres Erachtens ein sinnloses Unterfangen. Hier gibt es gute Gründe.

 

Audi baute den Motor EA 189 lange Zeit in verschiedene TDI-Modelle zwischen 2009 und 2014 ein. Doch obwohl es immer um denselben Makel geht, sind die rechtlichen Ansätze doch von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich. So müssen beispielsweise Kaufverträge, die innerhalb der letzten zwei Jahre abgeschlossen wurden und bei denen noch Gewährleistungsrechte bestehen, anders behandelt werden als ein Kaufvertrag aus dem Jahr 2010. Ein professionelle, fachanwaltlich Fristenprüfung und -kontrolle ist beim Versenden eines selbst ausgefüllten Musterbriefs genauso wenig gewährt. Daher sind Musterbriefe kein empfehlenswerter Weg, um die eigenen Rechte wegen des VW Abgasskandals gegenüber dem Hersteller und den Audi-Händlern abzusichern und erfolgreich durchzusetzen.

 

Weitere Informationen rund um das Thema Käuferrechte im VW Skandal befinden sich auf der Spezialseite www.audi-schaden.de

 

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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