Audi A4: Sollten vom Abgasskandal betroffene TDI-Käufer bereits jetzt ihre Rechte sichern oder doch abwarten?

Audi A4: Sollten vom Abgasskandal betroffene TDI-Käufer bereits jetzt ihre Rechte sichern oder doch abwarten?
09.10.2015269 Mal gelesen
Für zahlreiche Besitzer von Audi TDI-Dieseln steht am Ende der Internetprüfung die Gewissheit, dass sich in ihrem A4 der schlagzeilenträchtige Motor EA 189 befindet. Die Reaktionen der Betroffenen fallen anschließend durch aus unterschiedlich aus.

Einige Autobesitzer wollen sich schon wegen dieses Makels von ihrem A4-Modell trennen. Für andere Betroffene stellt sich die Frage, ob sie jetzt "nur" die versprochene Nachbesserung abwarten sollen oder ob sie bereits jetzt ihre Rechte sichern sollten.

 

Abwarten oder bereits jetzt handeln?

In den Medien ist diese Frage zu einem Streitpunkt geworden. Verschiedene Autoexperten empfehlen, abzuwarten bis die Lage sich klärt. In rechtlicher Hinsicht ist die Empfehlung einfach weiter abzuwarten allerdings mit großen Fragezeichen versehen.

 

Ganz besonders dann, wenn die jetzt Betroffenen ihren Audi A4 während der letzten zwei Jahre erwarben. Denn dann stehen ihnen bereits jetzt Rechte zu. Es ist gesetzlich vorgesehen, dass im Fall eines Mangels dem betroffenen Käufer sofort verschiedene Rechte wie Nachbesserung, Nachlieferung und ähnliches zustehen. Allerdings können sich die Käufer nur innerhalb der Fristen auf diese Rechte berufen - in den Fällen, in welchen den Käufern diese Rechte noch zustehen, kann Abwarten sogar mit dem Verlust von Rechten verbunden sein. Deswegen sollten gerade die A4-Käufer, die ihren Audi innerhalb der letzten 24 Monate erworben haben, absichern und bereits jetzt handeln.

 

Und die Wertminderungen?

Und es gibt noch weitere rechtliche Fragen rund um die Nachbesserung bei EA 189-Motoren. Die Nachbesserung bei den Motoren wurden von den Herstellern bereits versprochen. Doch was geschieht mit den Folgeschäden wie Wertminderungen und möglichen Folgekosten wie erhöhtem Diesel- oder Harnstoffverbrauch oder verlorenen Steuervorteilen? Hierzu halten sich die Hersteller bedeckt. Das Risiko, dass diese Schäden tragen zu müssen, liegt derzeit bei den Autobesitzern.

 

Dass bereits jetzt Rechte gesichert werden können, zeigt die Klage des von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Golf GTD-Fahrers: Dort soll VW verpflichtet werden, für alle Schäden und wirtschaftlichen Nachteile aufzukommen. Dieser Ansatz ist auch auf die anderen vom Abgasskandal betroffenen Marken wie Audi, Skoda oder auch Seat übertragbar. Denn die im Hintergrund stehenden rechtliche Argumente hängen nicht davon ab, ob es um eine Golf GTD oder um einen Audi A4 geht.

 

Wenn betroffene Autobesitzer ihre Rechte sichern wollen, dann können sie bei einem zentralen Aspekt der Rechtsverfolgung - nämlich den anfallenden Kosten - auf ihre Verkehrsrechtsschutz oder Privatrechtsschutzversicherung zurückgreifen.

 

Weitere Informationen rund um das Thema Dieselgate und Käuferrechte befinden sich auf der Internetseite www.audi-schaden.de

 

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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