Audi A3 mit EA 189-Problem: Können Autobesitzer bereits jetzt klagen?

Audi A3 mit EA 189-Problem: Können Autobesitzer bereits jetzt klagen?
08.10.2015207 Mal gelesen
Die VW-Abgasaffäre kommt bei den Autobesitzern persönlich an. Am Ende von so mancher Überprüfung der Fahrgestellnummer steht die Gewissheit, dass im eigenen Audi A3 der Motor EA 189 eingebaut ist.

Für die Betroffenen zieht diese Feststellung viele Fragen und Ungewissheiten nach sich. Wie erheblich wird die bei den 1.6 TDI-Motoren wohl erforderliche "technische Lösung" ausfallen? Wie lange wird das Auto in der Werkstatt sein? Sollen sie auf die Nachbesserung des Motors setzen und einfach abwarten? Oder sollten sie bereits jetzt gegenüber Audi ihre Rechte sichern? Wer ersetzt die Wertminderungen, die einem Audi A3 mit dem EA 189-Makel anhaften?

 

Die Verunsicherung besteht derzeit noch aus gutem Grund. Denn seitens der Autobauer wird zwar die Nachbesserung bei den Motoren selbst versprochen. Doch die Frage, bei der Frage, ob sie auch die Folgeschäden der betroffenen Autokäufer übernehmen wollen, halten sich die Hersteller bedeckt. Das Risiko, dass diese Schäden tragen zu müssen, liegt derzeit bei den Autobesitzern. Denn selbst eine allgemeine Zusicherung in der Presse ist in rechtlicher Hinsicht ein wackeliger Boden, um später bei einem Streitfall (Folge-)Schäden erfolgreich geltend machen zu können.

 

Kanzlei Dr. Stoll & Sauer klagt bereits für betroffene Autobesitzer

Deswegen sollten sich betroffene Autokäufer absichern und bereits jetzt handeln. Insbesondere bei Audi A3-Käufen, die noch nicht lange her sind, können während des Wartens auf die Nachbesserung Fristen für Gewährleistungsrechte und Garantien ablaufen.

 

Dass bereits jetzt Rechte gesichert werden können, zeigt die Klage des von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Golf GTD-Fahrers: Dort soll VW verpflichtet werden, für alle Schäden und wirtschaftlichen Nachteile aufzukommen. Dieser Ansatz ist auch auf die anderen vom Abgasskandal betroffenen Marken wie Audi, Skoda oder auch Seat übertragbar. Denn die im Hintergrund stehende rechtliche Argumente hängen nicht davon ab, ob es um eine Golf GTD oder um einen Audi A3 geht.

 

Verkehrsrechtsschutz hilft Käufern auch beim Vorgehen gegen Händler und Hersteller weiter

Wenn betroffene Autobesitzer ihre Rechte sichern wollen, dann können sie bei einem zentralen Aspekt der Rechtsverfolgung - nämlich den anfallenden Kosten - auf ihre Verkehrsrechtsschutz oder Privatrechtsschutzversicherung zurückgreifen.

 

Weitere Informationen rund um das Thema Dieselgate und Käuferrechte befinden sich auf der Internetseite www.audi-schaden.de

 

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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