VW-Diesel und Rückgabe: Fachanwälte setzen für Käufer deren Rechte durch

VW-Diesel und Rückgabe: Fachanwälte setzen für Käufer deren Rechte durch
07.10.2015174 Mal gelesen
Eine kurze Visite auf den Herstellerseiten zementierte den Verdacht, den die Käufer verschiedener VW- und Audi-Modell mit sich herumtrugen. In ihrem Auto steckt der in die Schlagzeilen geratene Dieselmotor EA 189.

Obwohl VW bereits vor einigen Tagen fest zugesagt hat, dass die manipulierende Software entfernt wird, ist die Enttäuschung dennoch groß. Nicht nur deshalb, weil korrekte Abgaswerte wohl durch eine erhöhten Verbrauch "bezahlt" werden. Bei etlichen Betroffenen, die sich an die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer wandten, wiegt es sehr schwer, dass ihr Auto nicht so umweltfreundlich wie angenommen entpuppte.

 

Die Fachanwälte der Kanzlei arbeiten deshalb für Käufer daran, deren Rechte gegenüber Autohändlern und vor allem Herstellern durchzusetzen. ,Zum Beispiel wurde bereits die erste Klage eingereicht.

 

Welche Ansprüche haben betroffene Autokäufer? Die Käuferrechte sind ein zentraler Ansatzpunkt. Ein Ansatz, der recht viele Käufer interessiert, ist die Rückgabe der nun mit einem erheblichen Makel versehenen Fahrzeuge. Wenn ein gekauftes Auto einen Mangel (wie etwas falsche Abgaswerte oder deutlich erhöhten Verbrauch) aufweist, dann kann der Kaufvertrag rückabgewickelt werden. Hierbei wird unter anderem das Fahrzeug zurückgegeben. In anderen Fällen sind - auch wegen verschiedener Fristen - andere Ansatzpunkte erfolgversprechender.

 

Nährere Informationen sind auf www.vw-schaden.de zusammengestellt.

 

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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