Der Fall des jetzt klagenden Golf-Käufers ist "typisch" für die unangenehme Lage viele Diesel-Käufer, die den Motor EA 189 in einem VW, Audi oder Skoda kauften. Der Kläger entschied sich für diesen Golf auch wegen der angepriesenen besonders niedrigen Abgaswerte. Durch die jetzt eingereichte Klage soll der Autobauer VW verpflichtet werden, alle bereits vorhandenen und drohenden Schäden von dem Kläger fern zu halten. Da die Volkswagen AG den manipulierten Golf GTD gebaut hat, soll sie nun auch für die Schäden des Klägers aufkommen.
Käufer von VW-, Audi, Skoda- oder auch Seat-Dieselfahrzeugen die ihre Schäden gegen über dem Hersteller oder Verkäufer ihres Autos durchsetzen wollen, stellt sich die Frage, ob sie auf ihre Rechtsschutzversicherung zurückgreifen können. Die gute Nachricht für geschädigte Autokäufer ist, dass Verkehrsrechtsschutz ausreicht, um ihre Ansprüche gegenüber Händlern und Herstellern geltend zu machen.
Verkehrsrechtsschutzversicherung hilft Autokäufern beim Durchsetzen von Ansprüchen gegenüber Autohändlern und -herstellern weiter
Denn betroffene Autokäufer können auf ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung zurückgreifen. Gegenüber dem Onlineportal der Rheinischen Post wurde dies von dem Sprecher der Rechtsschutzversicherung Roland so auch bestätig. Der Verkehrsrechtsschutzdeckung umfasse auch Streitfälle im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf von Kraftfahrzeugen, so der Versicherungssprecher. Auch in der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer melden sich immer mehr rechtsschutzversicherte Autokäufer, die ihre Ansprüche prüfen und durchsetzen lassen wollen.
Weitere Informationen zu den Rechten der betroffenen Dieselkäufer befinden sich auf der Spezialseite www.vw-schaden.de
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