Der bei Gericht eingereichten Klage liegt ein Fall zugrunde, in dem sich wohl viele Dieselkäufer wiedererkennen können: Der Kläger hatte einen Golf GTD u.a. auch deshalb gekauft, weil dieser für seine niedrigen Schadstoffanteile, vor allem bei den Stickoxid-Werte sich postiv von ähnlichen Autos unterscheide. Nun musste der Kläger bei einem Check auf der Internetseite von Volkswagen die ernüchternde Bestätigung lesen, dass sein Golf von einer Software betroffen sei, die die Stickoxidwerte im Prüfstandlauf optimiert.
Durch die jetzt eingereichte Klage soll der Autobauer VW verpflichtet werden, alle bereits vorhandenen und drohenden Schäden von dem Kläger fern zu halten. Da die Volkswagen AG den manipulierten Golf GTD gebaut hat, soll sie nun auch für die Schäden des Klägers aufkommen.
Da sich derzeit auch zahlreiche weitere Betroffene VW-, Audi- und Skoda bei der Kanzlei melden, werden demnächst noch weitere Klagen folgen. Autokäufer können ihre Rechte - wie der Kläger - gegen VW selbst oder den Autoverkäufer geltend machen. Die Ansprüche reichen vom Schadensersatz bis hin zur Rückabwicklung des Fahrzeugkaufs. Einige Ansprüche wegen der Abgasmanipulation können verjähren, weshalb schnelles Handeln erforderlich sein kann.
Weitere Informationen zu den Rechten der betroffenen Dieselkäufer befinden sich auf der Spezialseite www.vw-schaden.de
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