VW Rückgabe Golf, Tiguan – Fachanwalt bereitet erste Klage vor

VW Rückgabe Golf, Tiguan – Fachanwalt bereitet erste Klage vor
05.10.2015225 Mal gelesen
Die Nachbesserungsaktion von Volkswagen ist erst angelaufen, da zeichnet sich bereits ab, dass für die Autokäufer dennoch Schäden zurückbleiben.

Laut Presseberichten lassen sich korrekte Abgaswerte nur durch einen höheren Verbrauch erzielen. Und den Käufern drohen auch verringerte Wiederverkaufswerte. Die Enttäuschung der Volkswagen-Käufer ist erheblich, wie sich in den Fällen der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer zeigt. Zahlreiche Autokäufer haben sich bereits an die Kanzlei, die auf Massenschadenfällen spezialisiert ist, gewandt. Erste Klagen werden derzeit vorbereitet.

 

Können die Käufer von VW Golf, VW Tiguan oder anderer betroffener TDI-Autos mit dem Motor EA 189  ihre Fahrzeuge zurückgeben? Ist ein Fahrzeug mangelhaft, dann kann der Kaufvertrag rückabgewickelt werden und das Auto zurückgegeben werden. Und es gibt noch weitere Käuferrechte wie die Vertragsanfechtung, die Volkswagenkäufern ebenfalls die Rückgabe ihres Fahrzeugs ermöglicht. Die Fachanwälte der Kanzle Dr. Stoll & Sauer arbeiten bereits an der Rückgabe konkreter Fahrzeuge (v.a. VW Golf und VW Tiguan). Die Kanzlei ist der Ansicht, dass VW selbst die Fahrzeuge zurücknehmen muss.

 

Rückgabe ist an bestimmte Fristen gebunden - Eile ist geboten

 

Wenn VW-Käufer ihr Fahrzeug zurückgeben wollen, dann sollten sie rasch handeln. Denn die Käuferrechte zur Rückgabe eines Autos können nicht beliebig lange geltend gemacht werden, sondern nur innerhalb bestimmter Fristen seit dem Abschluss des Kaufvertrags. Dasselbe gilt auch für Vertragsanfechtungen - dort gibt es in bestimmten Fällen sogar besonders kurze Fristen. Es ist daher jetzt Eile geboten.

 

Besonders interessant für Käufer: Verkehrsrechtsschutz greift ein

 

Wenn betroffene Dieselkäufer ihren VW ebenfalls zurückgeben wollen oder gegen den Kaufvertrag vorgehen wollen, dann reicht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung aus. Denn ist meistens nicht nur die Abwehr von Bußgeldern oder Unfallfolgen versichert, sondern auch weitere Rechte "rund um das Auto". Eine Privatrechtsschutzversicherung hilft ebenfalls weiter.

 

Käufer von Fahrzeugen sollten die kostenlose Erstberatung von einem Fachanwalt in Anspruch nehmen. Weitere Informationen befinden sich auf der Spezialseite www.vw-schaden.de

 

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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