Neuwagenkäufer kann auch nach gescheiterter Nachbesserung noch vom Vertrag zurücktreten

Neuwagenkäufer kann auch nach gescheiterter Nachbesserung noch vom Vertrag zurücktreten
06.02.2013665 Mal gelesen
Darf der Käufer eines Neuwagens noch vom Vertrag zurücktreten, wenn er dem Verkäufer zuvor Gelegenheit zur Nachbesserung von Lackschäden gewährt hat, die Nachbesserung jedoch misslungen ist? Mit dieser Frage war der Bundesgerichtshof befasst.

Der Käufer bestellt von einem Vertragshändler einen Neuwagen. Bei der Lieferung des Wagens bemerkte er Schäden an Lack und Karosserie, deren Behebung er vom Händler verlangte. Dem Händler ist die Schadensbehebung indes nicht gelungen. Nunmehr lehnte der Käufer die Übernahme des Fahrzeugs ab. Er verlangte Rückzahlung der geleisteten Anzahlung und Bezahlung der Finanzierungskosten für das Fahrzeug. Der Händler lehnte diese Forderung ab. Er  könne sich, da er zuerst Nachbesserung verlangt habe,  nicht mehr auf die fehlende Fabrikneuheit des Fahrzeugs berufen.

Das Gericht führte aus, dass der Käufer erwarten könne, dass die Nachbesserung einen Zustand herbeiführt, der dem Standard eines fabrikneuen Fahrzeugs entspricht. Das Verlangen nach Nachbesserung führe somit nicht dazu, dass der Käufer auf eine fabrikneue Beschaffenheit des Fahrzeugs verzichtet. Misslingt die Nachbesserung kann der er somit vom Vertrag zurücktreten und damit die Übernahme des Fahrzeugs ablehnen und die geleistete Anzahlung sowie die Finanzierungskosten vom Händler erstattet verlangen.

(Quelle: Pressemitteilung Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.02.2013 -VIII ZR 374/11, Vorinstanz OLG Hamm Urteil vom 10.11.2011 - I-2 U 68/11 )

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