Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): Rechtsanwalt K.Gulden, LL.M. aus Mainz informiert

Kauf und Leasing
30.07.20091107 Mal gelesen

Allgemeine Geschäftsbedingungen bilden seit Jahren einen festen Bestandteil in der Vertragsgestaltung und Verkaufsabwicklung von Unternehmen. Was früher noch in komplexen Einzelverträgen ausgehandelt wurde, wird heute durch vorformulierte Klauselwerke ersetzt, die bei jedem Verkauf zugrundegelegt werden. Der technische Fortschritt und die damit einhergehende Massenproduktion sowie der Massenabsatz machen eine ökonomische Verrtagsgestaltung erforderlich, die nur mit Hilfe entsprechender AGBs erreicht werden kann. Die Ausarbeitung von Einzelverträgen für jeden Verkauf wäre allein aus finanzieller Hinsicht für die Unternehmen nicht tragbar. Das "Kleingedruckte" lohnt sich demnach für die Unternehmen allein schon in finanzieller Hinsicht. Daneben bieten AGB die Möglichkeit, den rechtlichen Rahmen für die Geschäftsabwicklung  zu bestimmen. So lassen sich die meisten Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Verkauf/ Einkauf bereits im Vorhinein vermeiden. Neben all diesen Vorteilen muss jedoch darauf geachtet werden, dass die AGB im Einzelfall zu einer unangemessenen Benachteiligung desjenigen Vertragspartners führen können, dem die AGBs vorgelegt werden. In der Praxis akzeptieren die meisten Unternehmen diese AGBs ungeprüft, da sie den Vertragsabschluss nicht gefährden wollen. Dies kann allerdings weitreichende Konsequenzen haben, da die AGB in der Regel die komplette Geschäftsabwicklung regeln. Nach dem Vertragsschluss ist es dann insbesondere unter Kaufleuten schwierig bis gänzlich unmöglich, einzelne Bestimmungen anzugreifen.

Dennoch ist  die Verwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen dringend zu empfehlen, da die damit verbundenen Chancen die Risiken bei weitem übertreffen. Bei der Erstellung der AGBs sollten insbesondere die unternehmensspezifischen Eigenheiten Beachtung finden, damit ein maßgeschneiderter Zuschnitt im Rahmen des rechtlich Möglichen erfolgen kann.

 

RA K.Gulden, LL.M.

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