Zu hoher Kraftstoffverbrauch eines PKW berechtigt zum Rücktritt vom Kaufvertrag!

Kauf und Leasing
05.09.20071270 Mal gelesen

Maßgebendes Kriterium ist bei einem Kauf eines Neuwagens zunehmend der Kraftstoffverbrauch. Oft wird dieser in Prospekten oder in der Werbung des Herstellers beworben. Vorliegend ging es um einen Neuwagen dessen Kraftstoffverbrauch die Herstellerangaben überstieg. Bei dem Neuwagen wurde durch ein vom Gericht eingeholtes Gutachten festgestellt, dass der Kraftstoffverbrauch im städtischen Verkehr 11%, im außerstädtischen Verkehr 7% und im Durchschnitt der Fahrzyklen einen um 6% erhöhten Kraftstoffverbrauch aufwies. Dies stellt einen Mangel an dem Neuwagen dar. Um jedoch von seinem Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag Gebrauch machen zu können, muss es sich zudem bei dem Mangel um eine gemäß § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB erhebliche Pflichtverletzung handeln. Der BGH hielt jedoch fest, dass bei einer Abweichung vom angegebenen Kraftstoffverbrauch bei einem Neuwagen um weniger als 10% ein Rücktritt vom Kaufvertrag ausgeschlossen ist (BGH, VIII ZR 18/05).

Der Autor RA Sven Skana ist Spezialist für Verkehrs-Unfallrecht sowie Spezialist für Führerscheinangelegenheiten. Er ist Partner in der Kanzlei Roscher, Johlige & Partner in Berlin-Charlottenburg, Kurfürstendamm 28, 10 719 Berlin, Tel: 030 - 886 81 505.